29.09.2015, 20.58 Uhr   |   Redaktion   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

Altenheim-Unglück: Bald Prozess gegen Pflegerinnen

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Im Saal des Städtischen Altenheimes Cronenberg trifft sich die Bezirksvertretung Cronenberg zu ihren Sitzungen. | Foto: Meinhard Koke

Es ist rund 20 Monate her, dass eine Seniorin im Städtischen Altenheim Cronenberg bei einem Toilettengang stürzte und sich dabei so schwer verletzte, dass sie später im Krankenhaus an den Folgen verstarb (die CW berichtete). Ende Oktober müssen sich nun zwei Pflegerinnen des Dörper Altenheimes dafür vor Gericht verantworten: Am 28. Oktober 2015 verhandelt das Amtsgericht gegen eine 50-jährige Ex-Pflegerin sowie eine 47-jährige Pflegedienstleiterin.

Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung. Laut Staatsanwaltschaft soll die Altenpflegerin die 91-jährige Seniorin allein zu einem Toilettengang begleitet haben, obwohl die Geschädigte sie sogar darauf hingewiesen habe, dass üblicherweise zwei Personen helfen würden. Die Angeklagte habe jedoch erwidert, dass sie das auch allein schaffe.

War ein Alkohlproblem der Pflegedienst-Leitung bekannt?

Dann sei sie jedoch mit der Geschädigten gestürzt. Die fatalen Folgen waren ein Oberarm- sowie ein Beckenbruch – im Krankenhaus starb die Seniorin zwei Tage später an Herzversagen, für den auch der Sturz Mitursache gewesen sein soll. Laut Angeklage soll die Pflegerin bei der Begleitung der 91-Jährigen ganz erheblich alkoholisiert gewesen sein – nach Bekanntwerden des tragischen Vorfalls war von 2,6 Promille die Rede.

Zudem wurde der Vorwurf laut, dass die Pflegerin ein Alkoholproblem gehabt habe und nicht erstmals im Dienst alkoholisiert gewesen sei. Die Pflegerin, der kurz nach Bekanntwerden der Vorwürfe durch die Stadt fristlos gekündigt wurde, soll nach CW-Informationen bestritten haben, bei dem Sturz dabeigewesen zu sein. Dass an dem Alkohol-Vorwurf etwas dran sein könnte, dafür spricht die Anklage gegen die Pflegedienst-Leiterin: Sie habe es billigend in Kauf genommen, dass die Pflegerin ihren Dienst alkoholisiert versah, lautet hier der Vorwurf.

Staatsanwaltschaft geht wohl nicht von Vorsatz aus

Ein Verdacht auf vorsätzliche Körperverletzung, von dem zwischenzeitlich die Rede war, hat sich indes wohl nicht erhärtet – wie Amtsgerichtssprecher Lars Petersen auf CW-Nachfrage bestätigt, wäre der Fall sonst vor dem Landgericht verhandelt worden.