18.01.2017, 10.34 Uhr   |   Redaktion   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

Gegner geben contra: „Die Seilbahn ist nicht machbar“

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Wird diese Animation Wirklichkeit? Die Ratsfraktionen von CDU und SPD sehen weiterhin einiges an Beratungsbedarf… -Animation: Seilbahnfreies Wuppertal e.V.

Die Seilbahn ist rechtlich nicht unbedingt machbar – das stellt der Verein „Seilbahnfreies Wuppertal“ klar. Damit reagieren die Seilbahn-Gegener auf das städtische Rechtsgutachten, welches im Dezember 2016 vorgelegt wurde (die CW berichtete). Wer aus dem Rechtsgutachten der Stadt anderes ableite, „hat das Gutachten entweder nicht gelesen oder nicht verstanden“, heißt es dazu in einer Mitteilung der Seilbahn-Gegner.

Zugleich unterstreichen die Vorstandsmitglieder Antonino Zeidler, Professor Dr. Marc Gennat und Kai Koslowski, dass ihr Verein im Kampf gegen die Seilbahn auch keine Angst vor einem Rechtsstreit hat: „Für die ersten Schritte sind bereits hinreichend Gelder gesammelt worden“, berichtet das Vorstands-Trio: „Für ein langfristiges gerichtliches Verfahren haben Vereinsmitglieder als auch einige Wuppertaler Unternehmer bereits Unterstützung zugesichert.“

Um die Seilbahn bauen zu können, werde man nicht ohne Zwangsenteignungen auskommen. Dass davon nichts in dem von der Stadt beauftragten Gutachten zu lesen sei, bezeichnen die Seilbahn-Gegner als „dröhnendes Schweigen“. Dem Rat der Stadt Wuppertal würden damit „erneut relevante Aspekte für eine fundierte Entscheidung vorenthalten.“

Der Verein „Seilbahnfreies Wuppertal“ „weist deutlich darauf hin“, dass langjährige gerichtliche Verfahren drohen: Deren Ausgang könnten „den Totalverlust der sehr hohen Planungskosten zur Seilbahn bedeuten“, kündigen die Seilbahn-Gegner an. Ihr Rechtsbeistand könne aus dem Rechtsgutachten der Stadt nicht ableiten, dass die Seilbahn juristisch machbar ist. So kläre das Gutachten nicht, ob ein „erhebliches öffentliches Interesse“ bestehe.

Die Gegner jedenfalls geben sich überzeugt, dass kein „erhebliches öffentliches Interesse“ für die Seilbahn vorliegt – damit wären dann auch die notwendigen Enteignungen nicht durchsetzbar. Auch das Stadt-Gutachten bestätige, dass der Ausgang des Planfeststellungsverfahrens zumindest ungewiss sei.