24.08.2011, 08.09 Uhr | Meinhard Koke | Artikel drucken | Instapaper | Kommentare
Bad-Unglück: Anwalt hakt bei Gutachtern nach
Der Tod eines 7-jährigen Jungen im Juli 2009 im Freibad Neuenhof bleibt eine „unendliche, traurige Geschichte“: Nachdem auch ein zweites Gutachten nichts Neues zu den Umständen des Todes des Kindes erbrachte, wollte die Wuppertaler Staatsnwaltschaft eigentlich noch im August darüber entscheiden, ob der tragische Fall als Unglück endgültig zu den Akten gelegt wird (die CW berichtete). Nun wurde die Entscheidung aber ein weiteres Mal vertagt.
Verantwortlich dafür ist Rechtsanwalt Oguz Özkan, der die Interessen der Eltern des tödlich verunglückten Jungen vertritt: Wie der Hagener Anwalt gegenüber der CW erklärte, wurden aus seiner Sicht Aussagen von Zeugen in beiden bisherigen Gutachten zur möglichen Todesursache nicht berücksichtigt. Bei den Zeugen handelt es sich nach Angaben von Özkan zum einen um einen heute 10-jährigen Jungen und zum anderen um eine Frau. Der Junge soll nach dem Unglück ausgesagt haben, dass er das verunglückte Kind zunächst unter Wasser, aber dann wieder hochkommen gesehen habe. Ebenso aktenkundig sei die Aussage, dass der 7-Jährige bei dem Versuch ihn zu reanimieren, Wasser ausgespuckt habe.
Beide Aussagen deuten in den Augen von Anwalt Özkan darauf, dass das Kind nicht durch den sogenannten „Bade-Tod“ ums Leben gekommen ist, sondern durch Ertrinken. Sollte das so sein, stellt sich für Özkan die Frage, was denn mit den Aufsichten war. Wie der Hagener Anwalt bereits gegenüber der CW berichtete, soll die zuständige Freibad-Aufsicht zum Zeitpunkt des Unglücks an der Kasse gestanden haben, einer der beiden Betreuer der Feriengruppe des toten Kindes soll nicht im Wasser gewesen sein. Dem ersten Gutachter sei das gar nicht bekannt gewesen, der letztere nun überhaupt nicht darauf eingegangen: „Ich habe die Gutachter nun gebeten, die beiden Zeugenaussagen zu berücksichtigen“, erklärt Oguz Özkan gegenüber unserer Zeitung: „Ich halte das für sehr wesentlich.“
Zugleich äußert Özkan sein Unverständnis, dass der damals 8-jährige Zeuge nicht zeitnah nach dem Unglück noch einmal durch die Ermittler befragt worden sei: „Das verstehe ich nicht, der Junge ist doch ein potentieller Zeuge – da hätte man nachfassen müssen.“ Dass er nun die Gutachter auf die beiden Zeugenaussagen hinweisen müsse, wirft für den Hagener Anwalt einmal mehr ein kritisches Licht auf die Staatsanwaltschaft: „Die Akte ergibt genügend Ansatzpunkte für Ermittlungen – eigentlich mache ich den Job der Staatsanwaltschaft.“
Im September erwartet Oguz Özkan Antworten auf seine Nachfragen bei den Gutachtern, wie es dann weitergeht, werde er anschließend mit den Eltern des verünglückten Kindes klären: „Die Eltern sind keine Kreuzritter“, stellt Özkan klar, „aber sie haben den Eindruck, dass von Anfang an nicht richtig hingeguckt wurde“. Den Gang nach Düsseldorf und die Beschwerde beim Oberlandesgericht behält sich Anwalt Özkan weiter ausdrücklich für den Fall vor, dass die Wuppertaler Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen einstellen sollte.