22.11.2011, 19.29 Uhr   |   Meinhard Koke   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

Schnee-Halteverbot: Ravensberger Straße vor Park-Dilemma

Soweit, dass selbst die Schneemänner "Hilfe!" rufen, wird es nicht mehr kommen, verspricht jedenfalls der neue ESW-Chef Wolfgang Herkenberg.

Nicht die Schneemänner werden im kommenden Winter um Hilfe rufen, sondern vielleicht die Anwohner in den Straßen, in denen Winter-Halteverbote eingeführt werden sollen - "wohin nur mit dem Auto?", wird dann zum Beispiel in der Ravensberger Straße heißen...

Dass im Schulweg sowie in der Küllenhahner Straße temporäre Halteverbote eingeführt werden sollen, um nach starken Schneefällen die Räumung durch den Winterdienst und die Befahrbarkeit durch Linienbusse zu gewährleisten, hat die CW ja bereits berichtet. Auf der Liste des Ressorts Straßen und Verkehr steht aber noch eine Straße im CW-Land: Auch in der Ravensberger Straße soll ein Winter-Halteverbot eingeführt werden.

Das Verbot soll zwischen der unteren Einmündung Hatzenbecker Straße und dem Haus Ravensberger Straße 160 (kurz vor der oberen Einmündung Hatzenbecker Straße) gelten und auch bei Schnee einen Begegnungsverkehr gewährleisten. Die Buslinie 613 konnte die Ravensberger Straße im letzten Winter über Wochen immer wieder nicht befahren, da Schneeberge und parkende Autos die Fahrbahn zum Teil zu sehr verengten.

Den Anwohnern in der Ravensberger Straße wird es vor dem Halteverbot grauen selbst ohne Schnee herrscht Parkplatznot in der Südstädter Straße. Bis mindestens Anfang Dezember haben die Autobesitzer hier aber noch „eine Galgenfrist“: Da die November-Sitzung ausgefallen ist, wird die Bezirksvertretung Elberfeld erst am 7. Dezember 2011 über den Halteverbot-Vorschlag entscheiden.

Und auch aus Cronenberg kommt ein Fünkchen Hoffnung: Auf Anregung von Hans-Herrmann Bock (FDP) beschloss die Bezirksvertretung hier, dass die beabsichtigten Halteverbote nur bei (Schnee-)Bedarf durch klappbare Schilder aktiviert werden sollen. Außerdem soll die Regelung länger als nur bis Februar gelten.