13.02.2012, 11.21 Uhr   |   Meinhard Koke   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

Städtischer Geduldsfaden in Sachen Hösterey gerissen?

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Seit Jahren setzt sich der Bürgerverein Sudbürger für eine Sanierung des belasteten Hösterey-Geländes an der Sudberger Straße ein. Der Eigentümer wird dazu nun wohl nicht mehr herangezogen werden können...

Sechs Jahre gibt es den Bürgerverein „Sudbürger e.V.“ und ein Thema beschäftigt die Sudbürger nicht nur bereits seit ihrer Geburtsstunde, es gab sogar den Anstoß zur Gründung des Bürgervereins: das durch Altlasten belastete Gelände der ehemaligen Schleiferei Hösterey. Im Jahre 2005 wurde auf der Firmenbrache an der Sudberger Straße ein Schadstoff-Cocktail gefunden, darunter Blei, Arsen und Nickel, in einem Teilbereich des Grundstückes wurde sogar das stark krebserregende Chrom VI festgestellt. Pläne der seit dem immer mal wieder wechselnden Grundstückseigentümer, das Gelände mit mal mehr, mal weniger Häusern zu bebauen, scheiterten bislang unter anderem auch am Widerstand des Bürgervereins Sudbürger, der auf eine Sanierung drängt und sich gegen eine massive Bebauung wehrt.

Durch einen Bauzaun mehr oder minder gut gesichert, liegt das Hösterey-Gelände im Dornröschenschlaf. Immer mal wieder scheint Bewegung in den Sudberger „Dauerbrenner“ zu kommen, dann jedoch ist lange Zeit wieder nichts Neues von der Altlast zu hören. So berichtete Oberbürgermeister Peter Jung im November 2010 in der Bezirksvertretung (BV) Cronenberg , dass eine Ordnungsverfügung mit der Androhung eines Zwangsgeldes gegen den Eigentümer des Hösterey-Geländes erlassen worden sei. Das war es dann aber auch fürs Erste wieder! Im März 2011 fragte die CW beim zuständigen Umweltressort der Stadt nach – die Antwort:  Der Eigentümer des Hösterey-Geländes, eine Kölner Baufirma, habe gegen die Zwangsgeldandrohung Einspruch eingelegt. Dieser Einspruch sei zwar abgelehnt und anschließend ein Zwangsgeld zur Sanierung des verseuchten Grundstückes festgesetzt worden. Aber auch dagegen habe die Kölner Firma Widerspruch einlegt.

Zugleich berichtete Umweltressort-Leiter Ansgar Toennes damals, dass die Baufirma Unterlagen eingereicht habe, die Hoffnung auf eine gütliche Einigung, sprich den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Sanierung des Grundstückes an der Sudberger Straße machten – das war’s dann fürs Erste wieder einmal! Knapp ein Jahr später haben sich die städtischen Hoffnungen offenbar als trügerisch erwiesen: Wie Stadt-Sprecherin Ulrike Schmidt-Keßler auf CW-Nachfrage berichtet, hat der Eigentümer des Hösterey-Geländes seine Zusage zur Zahlung des Zwangsgeldes nicht eingehalten. Die von der Stadt dazu bis Ende 2011 gesetzte Frist habe die Firma verstreichen lassen, so die Stadt-Sprecherin.

Konsequenz: Nun legt die Stadt offenbar eine härtere Gangart ein. Wie genau die Ordnungsverfügung zur Sanierung durchgesetzt werden soll, wollte Ulrike Schmidt-Keßler gegenüber der CW zwar nicht verraten („Das teilen wir zunächst dem Betroffenen mit“). Der bislang überaus dehnbare städtischen Geduldsfaden scheint aber nun gerissen: „Wir sind da nicht kleinlich, aber jetzt gibt es andere Maßnahmen“, so Pressesprecherin Schmidt-Kessler unmissverständlich zur CW. In Sudberg ist man sicher gespannt, ob dies eine neuerliche Episode bleibt oder nun das Schlusskapitel in der unendlichen Geschichte aufgeschlagen wurde… Mehr Infos zum Bürgerverein Sudbürger sowie eine Chronologie der Geschehnisse rund um das Hösterey-Gelände finden sich unter www.sudbuerger.de.