05.05.2012, 15.23 Uhr   |   Meinhard Koke   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

Rathausplatz: Stadt verliert „Knöllchen-Prozess“

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Diese Beschilderung an der Zufahrt zum Rathausplatz weist weite Teile des Rathausplatzes als Feuerwehrzufahrt aus. Wer falsch geparkt und dafür ein Knöllchen bekommen hat, konnte sich bislang nicht beschweren. Oder doch? Möglicherweise hat die Stadt ihre Kostenbescheide aufgrund einer gar nicht vorhandenen Vorschrift erlassen...

Diese Beschilderung an der Zufahrt zum Rathausplatz weist weite Teile des Rathausplatzes als Feuerwehrzufahrt aus. Wer falsch geparkt und dafür ein Knöllchen bekommen hat, konnte sich bislang nicht beschweren. Oder doch? Die Stadt hat ihre Kostenbescheide mit fehlerhafter Rechtsbegründung erlassen - zumindest einen...

Immer wieder Ärger hat es in den vergangenen Jahren rund um den Rathausplatz gegeben: Die Brandschutz-Auflage, dass große Teile des Platzes im Zentrum Cronenbergs als Feuerwehrzufahrt freizuhalten sind, sorgte zum Beispiel dafür, dass die Werbegemeinschaft „Wir in Cronenberg“ (WiC) das Areal nicht mehr für ihre Veranstaltungen wie den Cronenberger Weihnachtsmarkt oder das WiC-Frühlingsfest nutzen konnte; auch die Bühne der alle zwei Jahre stattfindenden Cronenberger Werkzeugkiste musste weichen. Aber auch viele Autofahrer können ein Lied von den Auflagen singen: Wer seinen Pkw in den nicht gerade übermäßig auffallend gepflasterten Haltebuchten abstellt, wird dafür mit einem Knöllchen bestraft – nicht nur das Feiern, auch das Parken in einer Feuerwehr-Zufahrt ist verboten!

Von großem Interesse dürfte vor diesem Hintergrund ein Urteil sein, das – wie erst jetzt erst bekannt wurde – bereits Mitte März am Amtsgericht Wuppertal gesprochen wurde. Ein Falschparker hatte gegen einen Kostenbescheid der Stadt geklagt und bekam Recht – das Knöllchen muss nicht gezahlt werden! Bei dem „Knöllchen-Streit“ ging es um ein Firmenfahrzeug, das vor gut einem Jahr, im Mai 2011, vor dem damaligen Schlecker-Markt abgestellt war. Im Juli vergangenen Jahres erhielt die Cronenberger Firma, die namentlich nicht genannt sein möchte, daher ein Schreiben von der Stadt mit der Aufforderung, ein Verwarngeld in Höhe von 35 Euro für die „Parksünde“ zu zahlen.

Dagegen ging die betreffende Firma vor Gericht, mit dem geschilderten erfolgreichen Ausgang. Zwar, so heißt es in dem Beschluss des Amtsgerichts, stellt das Abstellen von Fahrzeugen in Feuerwehrzufahrten eine Ordnungswidrigkeit dar, die von den Ordnungsbehörden geahndet werden darf. Im Falle „Rathausplatz“ allerdings ist die Ahndung mit einer entscheidenden Feinheit verbunden: Da der Platz in Privatbesitz der Eigentümerfirma des Cronenberger Rathaus-Centers ist, kann hier nicht einfach wie im öffentlichen Verkehrsraum verfahren werden.

Den entscheidenden Fehler bei Erlass des Verwarngeldes machte die Stadt, indem sie sich auf den Paragrafen 25 a des Straßenverkehrsgesetzes berief. Dieser kommt jedoch, so stellte das Amtsgericht Wuppertal in dem Cronenberger Knöllchen-Streit fest, bei Falschparken auf Privatgeländen überhaupt nicht zum Zuge. Begründung: In der Landesbauordnung NRW fehle der notwendige Verweis auf den „Knöllchen-Paragrafen“.

Die Stadt muss sich also eine andere Begründung einfallen lassen, um Falschparker auf Privatgelände ein Verwarngeld aufbrummen zu können. „Kein Problem!“, lautet die Meinung der Stadt dazu: „Das war ein Formfehler, das Knöllchen war nur fehlerhaft begründet“, erklärt Stadt-Sprecherin Ulrike Schmidt-Kessler gegenüber der CW. „Piraten-Parken“ auf dem Rathausplatz sei damit aber zukünftig keineswegs möglich, „Falschparken kostet weiter was“, stellt Schmidt-Kessler klar: „In Zukunft werden wir die richtigen Bezüge wählen.“ Ob frühere Rathausplatz-Knöllchen allesamt falsch begründet und damit eigentlich ohne Bedeutung waren, mochte die Stadt-Sprecherin nicht beurteilen – das herauszufinden wäre „ein gigantischer Recherche-Aufwand“. Wer sein Rathausplatz-Knöllchen noch nicht gezahlt hat, sollte allerdings einen Blick auf die Begründung des Verwarngeldes werfen – das könnte sich „auszahlen“…