21.08.2012, 12.48 Uhr | Redaktion | Artikel drucken | Instapaper | Kommentare
Fest-Streit endete im Krankenhaus und in der Zelle
Während es auf dem Hoffest im Cronenberger Norden ruhig blieb, kochten zumindest bei drei Gästen des Sommerfestes des MGV Sängerhain im südlichen Sudberg die Emotionen hoch: Am frühen Sonntagmorgen, 19. August 2012, bekamen sich auf dem Fest an der Hintersudberger Straße gegen 1.10 Uhr ein Vater (58) und sein Sohn (25) mit einem 24-Jährigen, allesamt angetrunken, „in die Wolle“. Angeblich bei dem Versuch, den Streit zu schlichten, geriet der 25- Jährige mit seinem Bierglas an die Stirn des Kontrahenten – Ergebnis: Der 24-Jährige musste mit einer Platzwunde ins Krankenhaus, der „Streitschlichter“ wurde von der Polizei in Gewahrsam genommen. Bevor die Streithähne auseinander gingen, drohte der Verletzte seinen Gegenüber allerdings noch an, dass der Streit am nächsten Tag folgen haben würde.
Und so kam es dann auch: Als der Vater des „Bierglas-Schlichters“ am Sonntagabend gegen 20 Uhr bei einem Nachbarn im Garten am Oberheidt saß, stürmte der Vater (53) des Verletzten über den Maschendrahtzaun auf das Grundstück. Im Laufe der folgenden Rangelei zwischen den beiden nach Polizeiangaben alkoholisierten Vätern stürzte der „Schlichter-Vater“ zu Boden und verletzte sich an den Knien. Da der 53-jährige Angreifer auch nach Eintreffen der Streifenwagen weiter aggressiv blieb, wurde er von den Beamten in Gewahrsam genommen. Ob er im Polizeipräsidium noch auf den Sohn des Kontrahenten traf, der Stunden zuvor hier „eingeliefert“ worden war, ist derweil unbekannt. Beide wurden indes zur Blutprobe gebeten.
Update (23.8.2012): Zwischenzeitlich meldeten sich Vertreter beider betroffener Seiten bei der CW und reklamierten, dass an dem Online-Bericht aus ihrer jeweiligen Sicht das eine oder andere nicht richtig wiedergegeben sei. Nach Rücksprache mit der Polizei möchten wir dazu klarstellen, dass die Aussagen zu Anlass und Verlauf des nächtlichen Streits auf dem Sommerfest kaum unterschiedlicher sein könnten. Da eine Überprüfung dessen, was nun tatsächlich wahr oder falsch ist, Sache eines Gerichts sein wird, möchten wir dem keinesfalls vorgreifen – das kann nicht unsere Aufgabe sein!
Falls wir falsche Informationen publiziert haben, so ist uns allerdings natürlich daran gelegen, dieses richtig zu stellen! So scheint es falsch zu sein, dass der Vater (58) des so genannten „Streitschlichters“ in den Fest-Streit involviert war. Ebenso scheint es nicht den Tatsachen zu entsprechen, dass der Vater (53) des Verletzten einen Maschendrahtzaun niederriss, als er das Nachbargrundstück „stürmte“, wo sich der andere Vater aufhielt. Der Drahtzaun soll vielmehr im Zuge der folgenden „Rangelei“ zwischen den beiden Vätern beschädigt worden sein. Wie die Polizei zwischenzeitlich bestätigte, sollen sich beide Vater-Streithähne anschließend beruhigt und sogar miteinander gesprochen haben – die Festnahme des 53-jährigen Vaters erfolgte erst eine gewisse Zeit lang später auf den Sommerfest. Eine Blutprobe wurde dem in Gewahrsam genommenen Vater nicht entnommen, er musste sich vielmehr einem Atem-Alkoholtest unterziehen.