31.08.2012, 10.18 Uhr   |   Redaktion   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

Südstadt: Bewährungsstrafe für Altenheim-Diebin

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Wegen räuberischen Diebstahls im Südstädter Altenheim „Augustinusstift“ ist eine 56-jährige Essenerin vom Amtsgericht Wuppertal zu einem Jahr und sieben Monaten Haft verurteilt worden; die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Frau hatte gestanden, im Juli 2011 in die Räume von Bewohnerinnen des Heims am Ostersiepen eingedrungen zu sein und dort Schmuckstücke entwendet zu haben. Verurteilt wurde sie nun auch wegen Körperverletzung: Als die Heimleiterin versuchte, die Diebin festzuhalten, wehrte diese sich und brach ihr dabei einen Finger.

Wie Richter Christoph Turnwald erklärte, hatte das Gericht sein Urteil in einem Strafrahmen von einem Jahr und drei bis hin zu neun Monaten anzusiedeln. Dass am Ende nicht die Untergrenze dieser Haftzeit stand, lag auch an der zweifelhaften Haltung der Angeklagten zum sogenannten „Randgeschehen“: Die Heimleiterin hatte vor Gericht ausgesagt, sie habe beobachtet, wie die gerade ertappte 56-Jährige versucht habe, zur Flucht in ein wartendes Auto einzusteigen – mit Essener Kennzeichen. Die Vermutung lag nahe: War die Tat kein spontaner Einfall, wie behauptet, sondern mit anderen geplant?

Da die Angeklagte das bestritt, hier aber keine Klarheit schaffen konnte, attestierte ihr das Gericht „keine umfassende Reue“ und wertete dies strafverschärfend. Neben der Bewährungsstrafe muss die Verurteilte 500 Euro Schmerzensgeld an die verletzte Heimleiterin zahlen und 300 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Martin Hagemeyer