16.06.2013, 17.33 Uhr   |   Redaktion   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

Sudberg: Feuerwehr löschte Lagerfeuer im Wald

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Zumal für die kommende Woche sommerliche Hitze vorhergesagt wird, ruft die Freiwillige Feuerwehr Cronenberg (FFC) noch einmal die Erinnerung, dass offenes Feuer im Wald nach dem Landesforstgesetz grundsätzlich verboten und hier in den Sommermonaten von 1. März bis 31. Oktober außerdem auch das Rauchen untersagt ist.

Hintergrund der FFC-Mahnung ist ein Einsatz, zu dem die Dörper Floriansjünger am gestrigen Samstagabend, 15. Juni 2013, gegen 23 Uhr ausrücken mussten: An einem Feldweg im Wald an der Hintersudberger Straße brannte auf einer Fläche von circa drei Quadratmetern ein unbewachtes Lagerfeuer. Dadurch war bereits ein benachbarter Mülleimer in Mitleidenschaft gezogen worden. Großflächig umliegendes Heu wurde glücklicherweise nicht entzündet, sonst hätte es im wahrsten Sinne brenzlig werden können. Die Einsatzkräfte der Feuerwehr Cronenberg konnten das Feuer mit einem S-Rohr schnell löschen.

Übrigens: Wer im Wald dennoch raucht oder in einem Abstand von weniger als 100 Metern zum Waldrand ein Feuer macht oder auch einen Grill anzündet, zahlt 75 Euro Strafe und kann zudem mit bis zu 1.000 Euro Bußgeld bestraft werden.