18.01.2015, 15.04 Uhr   |   Meinhard Koke   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

Hundeanlein-Gebot: Wo darf „Fiffi“ überhaupt noch frei laufen?

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In den rot schraffierten Bereichen des Naturschutzgebietes Staatsforst Burgholz müssen Hunde auch auf den Wegen angeleint werden. Quelle: Screenshot aus Geobasis NRW 2013

Während in den allermeisten Stadt-Wäldern Wuppertals Hunde im Einflussbereich des Halters auf Waldwegen grundsätzlich auch ohne Leine laufen dürfen und nur abseits der Waldwege angeleint werden müssen, gelten in Naturschutzgebieten schärfere Vorschriften. Gemäß Naturschutzverordnung müssen die Vierbeiner hier auch auf den Waldwegen angeleint werden.

Dies bedeutet, dass im Gelpetal, das als FFH-Gebiet (Fauna-Flora-Habitat) sogar europäischen Naturschutz-Status genießt, oder auch im Staatsforst Burgholz Hunde nur an der Leine unterwegs sein dürfen. Zumal das CW-Land in großen Bereichen vom Burgholz und dem Gelpetal umsäumt ist und die Naturschutzgebiete Morsbachtal sowie Rheinbachtal hinzukommen, wirft das für alle Herrchen und Frauchen hierzulande die Frage auf: Wo darf  denn „Fiffi“ überhaupt noch freien Auslauf haben?

Die Antwort auf diese Frage: Ganz besonders Hundehalter und ihre Lieblinge am Wilhelmring, in Vonkeln oder auch in Herichhausen und Schwabhausen haben’s schwer. Diese Bereiche grenzen unmittelbar an das Naturschutzgebiet Staatsforst Burgholz – hier dürfen Frauchen und Herrchen ihre Vierbeiner also im Wald nicht ableinen. Etwas anders sieht es für die Anwohner beziehungsweise Gassigänger in der Gelpe sowie den Gebieten Rheinbach und Morsbach aus: Hier verlaufen die Grenzen der jeweiligen Naturschutzgebiete in gewissen Abständen parallel zu den Bachläufen – in weiten Bereichen dieser Waldgebiete darf „Fiffi“ also auf den Wegen abgeleint werden.

Fünf von 500 Stadt-Wälder: In Auslauf- und Anleingebiete unterteilt

Vielleicht als Trost für die Hundehalter im CW-Land, die nun weitere Wege gehen müssen, um ihre Vierbeiner von der Leine nehmen zu dürfen: Noch mehr aufpassen müssen die Halter, die in den Bereichen der städtischen Hunde-Anleingebiete wohnen. Dies betrifft fünf der insgesamt 500 Wälder in Wuppertal: Am Gelber Sprung, im Nordpark, auf der Hardt, am Ehrenhain und im Nützenbergpark (Kaiserhöhe) sind nur Teilbereiche als Hunde-Auslaufflächen nutzbar. Nur hier dürfen Hunde ohne Leine laufen – auch abseits der Waldwege.

Satte Knöllchen bei Verstößen gegen Anleinpflicht

Die restlichen Bereiche dieser fünf Waldflächen sind jedoch als Hunde-Anleinflächen ausgewiesen – wer hier seinem Vierbeiner auch auf dem Waldweg die Leine abnimmt und erwischt wird, muss nach einer zum Jahreswechsel in Kraft getretenen strengeren Verordnung des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen ziemlich tief in die Tasche greifen. Die Bußgelder fürs Nichtanleinen des Hundes in den Anleingebieten beginnen bei 75 Euro, auf Spielplätzen kann auch leicht das Doppelte vom Ordnungsamt kassiert werden. Dasselbe Bußgeld ist auch in Naturschutzgebieten wie dem Burgholz, der Gelpe oder dem Rheinbach-Morsbachtal fällig.

Karten zeigen, wo im CW-Land Hunde nicht abgeleint laufen dürfen

Zur genaueren Übersicht, welche Bereiche die Naturschutzgebiete im CW-Land umfassen, haben wir in der Galerie zu diesem Online-Bericht (siehe unten) Karten zum Burgholz, dem Gelpe-Saalbachtal sowie dem Rheinbach-Morsbachtal zusammengestellt. Die hier rot schraffierten Gebiete sind dabei die Naturschutz-Bereiche, in denen Hunde überall an der Leine zu führen sind.
Nach Angaben der Stadt ist übrigens zum Beispiel im landeseigenen Staatsforst Burgholz auch das städtische Ordnungsamt befugt, das Auslaufverbot zu überwachen und Verstöße zu ahnden.

Quelle Karten: Screenshots Geobasis NRW 2013

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