23.01.2015, 14.10 Uhr   |   Meinhard Koke   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

Hundeanlein-Gebot: Gesamtes Burgholz bis zur L418 ist betroffen

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Die rot schraffierten Flächen bilden das Naturschutzgebiet Burgholz. Hier sind Hunde an der Leine zu führen. -Quelle: Geoportal NRW

Groß war die Resonanz auf unseren Bericht, in welchen Wäldern im CW-Land beziehungsweise Bereichen davon Hunde laufen dürfen und wo sie angeleint werden müssen. Zahlreiche Leser meldeten sich mit Lob oder Kritik zum Anlein-Gebot in Naturschutzgebieten (NSG), das übrigens keine Neuerung ist. Überdies zeigten sich einige Leser unsicher, wo sie denn nun ihren Hund an der Leine führen müssen beziehungsweise laufen lassen dürfen.

Auf der Facebook-Seite der CW meldete sich zum Beispiel ein Leser zu Wort. In seinem Kommentar hieß es, dass die Angaben in dem CW-Bericht zum Anlein-Gebot im Burgholz nicht ganz korrekt seien. Ein Teil des Burgholzes im Bereich Vonkeln sei der Stadtwald Nöllenhammer. In diesem 112 Hektar großen Waldgebiet, so der Leser, herrsche kein Hundeanlein-Gebot, hier dürften Vierbeiner also auf und neben den Waldwegen frei laufen.

Auch Stadtwald Nöllenhammer ist Naturschutzgebiet

Wie uns Albert Vosteen, der Leiter des städtischen Ressorts Forsten, bestätigte, sind die in dem CW-Bericht zum Burgholz benannten Grenzen des Naturschutzgebietes jedoch richtig. Dieses umfasst nicht nur den Staatsforst, sondern zum Beispiel auch den Stadtwald Nöllenhammer. Die Grenze des Naturschutzgebietes Burgholz verläuft im Wesentlichen entlang der Siedlungsbereiche von der Friedensstraße über Schwabhausen, Herichhausen sowie Vonkeln und Wilhelmring bis etwa zur L418 beziehungsweise der Sambatrasse im Cronenberger Norden – bis dort hin steht das gesamte Waldgebiet unter Naturschutz, Hunde müssen hier an der Leine geführt werden.

Warum ist das gesamte Burgholz Naturschutzgebiet?

Auf Nachfrage nahm der Cronenberger Diplom-Biologe Joachim Pastors dazu Stellung, dass über 600 Hektar des Burgholzes seit mittlerweile 2005 unter Naturschutz stehen. Es sei natürlich grundsätzlich schön, dass eine derart große Fläche wie das Burgholz zusammenhängend unter Naturschutz gestellt worden sei. Ebenso sei es auch nachvollziehbar, dass in solchen Naturschutzgebieten der Natur der Vorrang eingeräumt werde und zum Beispiel Hunde hier angeleint werden müssen. Er selbst kenne genug Beispiele, wo Wild gehetzt oder auch Teich-Biotope durch Hunde zerstört worden seien – „Hunde anzuleinen finde ich grundsätzlich gut“.

Zudem schränkt der Cronenberger Diplom-Biologe ein, dass er nicht wisse, warum der gesamte Staatsforst Burgholz unter Naturschutz gestellt wurde: „Ich war nicht daran beteiligt.“ Ob alle Flächen naturschutzwürdig sind, da-ran hat Pastors seine Zweifel: „Ich kenne viele Gebiete in Wuppertal, die meiner Ansicht nach naturschutzwürdiger sind als manche Bereiche im Burgholz.“ Für den Biologen ist daher eines klar: „Das war eine politische Entscheidung.“

Für die Bürger: Naturschutzgebiete gut ausschildern

Zudem vertritt Joachim Pastors die Auffassung, dass zur Ausweisung eines Naturschutzgebietes auch gehört, die Gründe dafür bekannt und die betreffenden Schutz-Bereiche kenntlich zu machen, es also ausreichend auszuschildern: „Zumal Bußgelder verhängt werden können, muss den Bürgern das bekannt gemacht werden, damit sie das verstehen können und wissen, wo sie sich wie zu verhalten haben“, findet Pastors: „Nicht nur die Natur ist ja ein Teil unserer Stadt, sondern auch die Menschen.“

Der CW melden: Wo fehlen Naturschutzgebiet-Schilder?

Auf Nachfrage erklärte der städtische Forsten-Chef Albert Vosteen, dass das Naturschutzgebiet Burgholz ausreichend ausgeschildert sei. Wer jedoch meint, dass irgendwo im Burgholz ein Naturschutzgebiet-Schild fehle, der kann sich per E-Mail an info@ cronenberger-woche.de wenden – wir leiten den Vorschlag an die Stadt weiter. Zur Information veröffentlichen wir unsere Galerie mit den Naturschutzgebiet-Karten im CW-Land noch einmal zu diesem Online-Artikel. Wenn Sie auf die Karten in der unten stehenden Galerie klicken, vergrößern sich diese zur besseren Übersicht.

Wie bereits erläutert, sind die jeweiligen Naturschutz-Gebiete Burgholz, Gelpe-Saalbachtal sowie Rheinbachtal und Morsbachtal auf den Karten rot schraffiert. In diesen Bereichen besteht ein Hundeanlein-Gebot. Verstöße dagegen werden mit Bußgeldern von mindestens 75 Euro geahndet. Übrigens: In Wuppertal gibt es 23 Naturschutzgebiete, die etwa zehn Prozent der Stadtfläche ausmachen. In ganz NRW sind etwa acht Prozent der Fläche als Naturschutzgebiete ausgewiesen.

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