24.11.2015, 19.44 Uhr   |   Redaktion   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

Hahnerberg: Stadt sagt „Nein“ zu geplanter Lidl-Erweiterung

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200 Quadratmeter mehr Lidl am Hahnerberg könnten die Einkaufsstandorte „Rigi-Kulm-Center“ und „Cronenberg-Mitte“ schädigen – das meint jedenfalls die Stadtverwaltung.

In ihrer nächsten Sitzung wird sich die Bezirksvertretung (BV) Cronenberg am morgigen 25. November 2015 auch mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes 1227 für den Bereich „Hahnerberger Straße/westlich Görresweg“ beschäftigen. Hintergrund ist eine Anfrage des Discounters Lidl: Dieser klopfte Mitte September bei der Stadt an, um seinen Markt an der Hahnerberger Straße um rund 200 Quadratmeter auf knapp über 1.000 Quadratmeter Verkaufsfläche zu erweitern.

Das will die zuständige Behörde der Stadtverwaltung verhindern: Eine Erweiterung des Lidl-Standortes hätte nach Ansicht der Verwaltung nämlich „zentrenschädigende Wirkungen“ auf die Cronenberger Ortsmitte und das geplante Nahversorgungszentrum Küllenhahn („Rigi-Kulm-Center“). Zumal das Plangebiet aktuell als Mischgebiet eingestuft ist und im Umfeld des Lidl-Grundstückes Flächenpotenziale für weiteren großflächigen Einzelhandel vorhanden seien, will die Stadt nun Pflöcke einschlagen: Durch einen Bebauungsplan soll Groß-Einzelhandel in dem Bereich ein Riegel vorgeschoben werden.

Lidl hatte für seine Erweiterungspläne einen Paragraphen der Baunutzungsverordnung herangezogen, nach dem großflächige Einzelhandelsvorhaben auch außerhalb von Kern- und Sondergebieten zulässig sein können. Für die Verwaltung ist das jedoch nicht mit den städtebaulichen Zielen der Stadt und dem kommunalen Einzelhandelskonzept vereinbar: Da der Lidl-Markt „zwischenzentrisch“ gelegen sei,  würde seine Erweiterung die Entwicklung des geplanten „Zentralen Versorgungsbereiches Küllenhahn“ und des „Zentralen Versorgungsbereiches CronenbergMitte“ beeinträchtigen.

Um sicherzustellen, dass es dazu nicht kommen kann, sollen mit dem Bebauungsplan 1227 die künftigen Ansiedlungen von Einzelhandel geregelt werden. Schon mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wäre die Lidl-„Kuh“ vorerst vom Eis – der Erweiterungsantrag könnte dann zunächst für ein Jahr zurückgestellt werden. Im Anschluss, so heißt es in der Verwaltungsvorlage weiter, könnten die Lidl-Pläne dann durch den Erlass von Veränderungssperren bis zur Verabschiedung des Bebauungsplanes „geblockt“ werden – schlechte Aussichten für Lidl also…