09.12.2015, 17.48 Uhr   |   Matthias Müller   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

„Altenheim-Unglück“: Keine Bewährung für die Pflegerin

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Die Hauptangeklagte Sonja K. (li.) und Pflegedienst-Leiterin Nazita A. zum Prozessauftakt im Oktober 2015 mit ihren Anwälten. -Foto: Archiv

Am Ende des zweiten Verhandlungstages sprach das Schöffengericht sein Urteil zu dem tragischen Unglück im Städtischen Altenheim Cronenberg: Wie mehrfach berichtet, stürzte am 8. Februar 2014 eine 90-jährige Bewohnerin bei einem Toilettengang so schwer, dass sie später an den Folgen im Krankenhaus verstarb. Wegen fahrlässiger Tötung mussten sich die 50-jährige Altenpflegerin Sonja K. sowie die 47-jährige Pflegedienst-Leiterin Nazita A. vor dem Amtsgericht verantworten (die CW berichtete ebenfalls).

Erster Zeuge der über fünf Stunden dauernden zweiten Verhandlung war ein Polizist: Er bestätigte, das Opfer und die Hauptbeschuldigte Sonja K. im Zimmer liegend angetroffen zu haben. Zudem gab der Beamte zu Protokoll, starken Alkoholgeruch wahrgenommen zu haben. Überdies wurde durch weitere Zeugen untermauert, was Sanitäter schon am ersten Verhandlungstag ausgesagt hatten: Dass das Opfer gesagt habe, Sonja K. sei mit ihr gestürzt, weil sie ihr allein in betrunkenem Zustand zu helfen versuchte.

Aussage von Kollegen: „Jeder wusste von ihrer Alkoholsucht“

Pflegerinnen berichteten von einem teils schlechten Arbeitsklima: Sie sprachen von Mobbing untereinander und falschem Vorgehen im Hinblick auf die Alkoholsucht – jeder habe gewusst, dass Sonja K. trank. Es habe aber keine Beweise dafür gegeben beziehungsweise seien die Gerüchte nicht wirklich ernstgenommen worden. Gutachter Prof. Dr. Dietmar Pennig aus Köln stellte klar fest, dass das Opfer zwar an erheblichen Altersbeschwerden litt. Der Tod der alten Dame stehe aber mit dem Sturz, bei dem sie sich einen Oberarmbruch sowie einen Bruch am Becken zuzog, in Verbindung.

Das wollte der Verteidiger von Sonja K., Rechtsanwalt Ralf Muhsal, nicht hinnehmen. Er versuchte, ein neues Obergutachten zu beantragen – eine falsche Behandlung im Krankenhaus und nicht der Sturz hätten zum Tod der Seniorin geführt. Zudem forderte der Anwalt, den Therapeuten der Entzugsklinik vorzuladen, damit dieser über die Ernsthaftigkeit der Entziehungskur seiner Mandantin berichten könnte. Alle Anträge wurden von Richterin Barbara Bittner ablehnt.

Staatsanwalt: „Wie eine Geisterfahrt mit verbundenen Augen“

Staatsanwalt Ralf Meyer listete in seinem Plädoyer alle gewonnenen Erkenntnisse fein säuberlich auf – Meyers Fazit: Sonja K. habe wie ein Autofahrer gehandelt, der mit verbundenen Augen auf der Autobahn in die falsche Richtung fährt. Ihr Verhalten sei in hohem Maße grob fahrlässig gewesen. Sein Antrag: 18 Monate Haft ohne Bewährung. Pflegedienst-Leiterin Nazita A. hätte das verhindern können – für sie beantragte Meyer eine Geldstrafe in Höhe von 6.300 Euro. Der Nebenkläger schloss sich der Staatsanwaltschaft an.

Dann schlug die Stunde von Verteidiger Ralf Muhsal: In einem Rundumschlag beschimpfte er die Presse, auch das medizinische Gutachten sei ebenso falsch wie die festgestellten 2,7 Promille Alkohol im Blut seiner Mandantin. Vielleicht waren vielmehr die Medikamente von Sonja K. schuld, mutmaßte der Anwalt. Auch beschuldigte der Verteidiger die Ärzte, die Seniorin falsch behandelt zu haben: „Keiner weiß, was passiert ist“, sagte Muhsal. Er glaube seiner Mandantin, dass sie erst stürzte, als das Opfer schon am Boden lag. Den Antrag der Staatsanwaltschaft bezeichnete der Anwalt als überzogen – schließlich bekomme auch jeder betrunkene Autofahrer bei einer Ersttat Bewährung. Dann beantragte er Freispruch.

Richterin: „Fehlende Einsicht gibt keinen Spielraum für Bewährung“

Verteidiger Claus Burghoff hielt seiner Mandantin Nazita A. zugute, dass es ihrerseits viele Meldungen an die vorgesetzten Stellen gegeben habe. Die Stadt habe aber zu viel toleriert, seine Mandantin habe auf das Geschehen keinen wirklichen Einfluss nehmen können. Während sich Sonja K. in ihrem Schlusswort verteidigte und bei anderen die Schuld suchte, erklärte Nasita A., dass sie noch immer unter dem Geschehen leide.

In ihrem Urteil folgte Richterin Barbara Bittner dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Bittner betonte die Uneinsichtigkeit von Sonja K., die andere verantwortlich mache – deshalb könne sie auch keine Bewährung erwarten. Ihrem Verteidiger warf die Richterin Respektlosigkeit vor. Nasita A. erhielt eine Geldstrafe, weil sie ihren Teil zu dem Unfall beigetragen habe – sie hätte handeln müssen. Beide Beschuldigten nahmen das Urteil fast regungslos hin, Anwalt Ralf Muhsal schüttelte den Kopf.