12.04.2016, 13.14 Uhr | Redaktion | Artikel drucken | Instapaper | Kommentare
Altenheim-Unglück: Angeklagte mit Erfolg in der Berufung
Vor dem Landgericht Wuppertal wurde heute Vormittag, 12. April 2016, noch einmal der tragische Tod einer Bewohnerin des Städtischen Altenheimes Cronenberg verhandelt. Um 9 Uhr begann das Berufungsstrafverfahren gegen eine ehemalige Pflegerin des Heimes wegen fahrlässiger Tötung.
Wie die CW seinerzeit berichtete, hatte das Amtsgericht Wuppertal die Angeklagte (51) sowie eine Pflegedienstleiterin (47) am 12. November 2015 für schuldig befunden. Die Pflegerin wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, die Pflegedienstleiterin erhielt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 70 Euro.
Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass die Altenpflegerin den Tod der über 90-jährigen Bewohnerin mit verschuldet hatte. Trotz erheblicher Alkoholisierung habe sie die Geschädigte am verhängnisvollen 8. Februar 2014 bei einem Toilettengang begleitet. Dabei stürzte sie mit der Seniorin, die dann zwei Tage später infolge der Verletzungen verstarb. Die Pflegedienstleiterin wurde als mitverantwortlich verurteilt, da sie von der Alkoholsucht der Pflegerin wusste und es insofern nicht hätte zulassen dürfen, dass diese weiterhin im Dienst war.
Nachdem zunächst beide Angeklagten gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt hatten, zog die Pflegedienstleiterin ihre Berufung zwischenzeitlich zurück – das Urteil gegen sie ist damit rechtskräftig. Die Pflegerin indes ging gegen das verhängte Strafmaß in Berufung – mit Erfolg: Die 11. Kleine Strafkammer des Landgerichts setzte die vom Amtsgericht verhängten 18 Monate Freiheitsstrafe heute zur Bewährung aus.
Da alle Beteiligten auf Rechtsmittel gegen diese Entscheidung verzichteten, ist die Verurteilung nunmehr rechtskräftig.