04.08.2016, 16.28 Uhr | Redaktion | Artikel drucken | Instapaper | Kommentare
Bauruine: Hahnerberger siegt, Hessen geht aber in die Berufung
Im bizarren Fall um den seit zwei Jahren andauernden Streit wegen einer Bauruine am Vorderdohr (die CW berichtete) gab es kürzlich das Urteil: Das Land Hessen als Erbe eines maroden Hauses, das nach dem zwischenzeitlichen Abriss mittlerweile ein Trümmerhaufen ist, wurde in erster Instanz vom Amtsgericht verurteilt, das Grundstück abzuräumen sowie Gerüche und Belästigungen zu beseitigen.
Damit soll Kläger Wolfgang Wilbert, der in der direkten Nachbarschaft wohnt, endlich die Möglichkeit bekommen, den beschädigten Giebel seines Hauses sanieren zu lassen. Wilbert, dem die andere Hälfte des früheren Doppelhauses gehört, ist durch den jahrelangen Streit schon fast zum Medienstar geworden: Das Fernsehen war vor Ort, als der Hahnerberger nervös mit seinem Anwalt Elmar Weber auf das Urteil wartete.
Richter: „So einen Fall noch nicht gehabt“
Die Räumungskosten für das Trümmergrundstück schätzt Wilbert-Anwalt Elmar Weber auf rund 24.000 Euro. Richter Helmut Leithäuser verurteilte zwar das Land Hessen, die Giebelsanierung muss der Hahnerberger jedoch auf eigene Kosten vornehmen lassen, weil vor dem Abriss ja kein Außengiebel vorhanden war. „So einen Fall habe ich noch nicht gehabt“, sagte Richter Helmut Leithäuser, Rechtsanwalt Weber zeigte sich mit dem Urteil in dem extrem komplizierten Fall höchst zufrieden.
Nur bei Wolfgang Wilbert hielt sich die Freude in Grenzen: „Jetzt geht es mir besser“, sagte er zwar einer TV-Reporterin leise. Wilbert befürchtete aber, dass der Rechtsstreit noch nicht ausgestanden ist und Hessen Einspruch gegen das Wuppertaler Urteil einlegen würde. Sollte das so kommen, ginge der Fall vors Oberlandesgericht, was dann wieder Monate, wenn nicht ein Jahr dauern würde. „Hoffen wir mal, dass das Land Hessen einsichtig ist“, meinte Richter Helmut Leithäuser abschließend.
Diese Hoffnung erfüllte sich jedoch nicht: Wie Wolfgang Wilbert der CW berichtete, hat das Land zwischenzeitlich Einspruch gegen das Wuppertaler Urteil eingelegt – der Horror um die Ruine geht also in die nächste Runde und Wilbert kommt weiter nicht zur Ruhe. Immerhin: Die Dachdecker-Firma Diefenthal sagte derweil zu, den ruinierten Giebel am Wilbert-Haus vor dem Winter noch einmal mit Planen gegen Nässe abzusichern.
Hessischer Landesbetrieb: „Kein Kommentar…“
Die CW fragte beim zuständigen Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) zu den Gründen für die Berufung an. Insbesondere wollten wir wissen, wie sich das Vorgehen des Landesbetriebs mit dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ vertrage. Die Antwort aus Wiesbaden fiel wenig aussagekräftig aus: „Wir bitten um Verständnis, dass wir uns hierzu aufgrund des Berufungsverfahrens nicht weiter äußern“, hieß es von Pressesprecher Axel Marbach dazu.