26.10.2016, 18.32 Uhr | Matthias Müller | Artikel drucken | Instapaper | Kommentare
Hessen lenkt ein: Happy-End für Wolfgang Wilbert im Runinenstreit
Auf diesen Tag hat Wolfgang Wilbert wohl seit zwei Jahren sehnsüchtig gewartet: Der bizarre Streit wegen einer Bauruine neben seiner Doppelhaushälfte fand endlich ein Ende. Die Ruine hatte den Giebel des Wilbertschen Hauses derart beschädigt, dass Wasser eindrang.
Aber das Land Hessen, welches die Schrottimmobilie am Vorderdohr geerbt hatte, ließ sich sogar auf Räumung des Grundstückes verklagen, wurde verurteilt und ging schließlich in Berufung. Nun hat die Verwaltung des Bundeslandes eingelenkt: Ende August waren zunächst zwei Mitarbeiter aus Hessen nach Cronenberg gekommen, um sich vor Ort einen Überblick zu verschaffen. „Die Situation hat mich erschüttert“, erklärte Frank Ringsdorf, kaufmännischer Objektleiter vom hessischen Landesbetrieb Bau- und Immobilen, gegenüber der CW: „Ich kann mich in die Lage von Herrn Wilbert versetzen und habe Verständnis für ihn. Das Menschliche steht für mich an erster Stelle.“
Dass sich Wolfgang Wilbert trotz der untragbaren Situation weiterhin kooperativ gegenüber den hessischen Entsandten zeigte, begeisterte diese: „Er hat uns sogar eine Tasse Kaffee angeboten. Ich habe nun etwas angestoßen und hoffe, dass die Sache einen guten Ausgang nimmt“, berichtete Ringsdorf. Und seine Worte bewirkten anscheinend wirklich etwas: Wie Axel Marbach, Stabsstellenleiter für Öffentlichkeitsarbeit aus Wiesbaden, gegenüber der CW bestätigte, will das Land einlenken: „Das Land Hessen ist für die Verkehrssicherung seiner Liegenschaften, so auch für die sogenannten Fiskalerbschaften, verantwortlich“, stellte Marbach heraus: „Die erforderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen werden aus Steuergeldern finanziert.“
Eine erneute baufachliche Überprüfung habe ergeben, „dass im Sinne einer nachhaltigen Verkehrssicherung die noch vorhandene Bebauung auf dem Grundstück am Vorderdohr abzureißen und die Trümmerstücke zu räumen und zu entsorgen seien. „In dem Zusammenhang werden wir auch die Giebelwand des Hauses von Herrn Wolfgang Wilbert einschließlich des Dachanschlusses nach anerkannten Regeln der Technik herrichten“, erklärte Marbach weiter: Die vorbereitenden Maßnahmen seien bereits angelaufen, die eingelegte Berufung vor Gericht wieder zurückgenommen worden: „Wir hoffen, diese Baumaßnahme noch vor dem Wintereinbruch abschließen zu können.“
Von alledem bekam Wolfgang Wilbert zunächst gar nichts mit – er war in Kurzurlaub und konnte dieses Ergebnis nach seiner Rückkehr kaum fassen: „Das ist ja super“, freute sich der Cronenberger: „Keiner hätte an einen solchen Ausgang der Sache geglaubt, auch mein Rechtsanwalt nicht“, fügte er hinzu.