21.11.2016, 16.20 Uhr | Redaktion | Artikel drucken | Instapaper | Kommentare
„Geisterfahrt“: Unfallfahrer war „bei Sinnen“…
Eine „Geisterfahrt“ sorgte am 13. Juli 2016 für einen schweren Unfall auf der Theishahner Straße (die CW berichtete). Ein 22-Jährige war von der Shell-Tankstelle am Kreuz Theishahn nach links direkt in den Gegenverkehr abgebogen und dann auf der Theishahner Straße in Richtung L418 gefahren.
Etwa 100 Meter weiter stieß der Barmer mit seinem Mazda in einem Kurvenbereich frontal mit dem entgegen kommenden BMW zusammen. Der Geisterfahrer sowie dessen 28-jähriger Beifahrer erlitten schwere Verletzungen, der BMW-Fahrer (70) wurde leicht verletzt. Nach dem Unfall, bei dem ein Sachschaden von etwa 23.500 Euro entstand, hatten sich Hinweise ergeben, dass der 22-Jährige womöglich unter dem Einfluss von Drogen oder Medikamenten stand und daher fahruntüchtig war.
Auf richterliche Anordnung wurde dem Unfallfahrer daher im Krankenhaus eine Blutprobe entnommen. Auf Nachfrage erfuhr die CW jetzt, dass die aufwändigen Blutuntersuchungen diesen Verdacht nicht erhärten konnten – der 22-Jährige war zum Unfallzeitpunkt voll fahrtauglich. Dennoch muss er für seine Geisterfahrt natürlich mit Konsequenzen rechnen: Es laufen Ermittlungen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.