27.12.2016, 19.24 Uhr   |   Redaktion   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

Seilbahn-Gutachten: Rechtlich freie Fahrt – eigentlich…

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Eine Seilbahn vom Wuppertaler Hauptbahnhof zum Schulzentrum Süd auf Küllenhahn – wird diese Vision Wirklichkeit? Der Wuppertaler Rat wird dazu im Mai 2017 die Grundsatz-Entscheidung fassen. –Fotomontage: Müller/Schmidt

In der letzten Ratssitzung des Jahres wurde die Seilbahn-Idee auf die nächste Etappe geschickt: Neben dem Bürgergutachten (die CW berichtete) wurde dem Rat der Stadt auch ein Rechtsgutachten zu dem Vorhaben vorgelegt. Über die Weihnachtspause haben die Stadtverordneten nun genug Lesestoff, um in der nächsten Ratssitzung am 20. Februar 2017 einen Grundsatzbeschluss fassen zu können – ob das Planfeststellungsverfahren zur Seilbahn eingeleitet wird oder auch, ob die Idee wieder eingemottet wird.

Vorweg: Der beauftragte Verwaltungsrechtler Dr. Joachim Hagmann sieht keine grundätzlichen Rechtsgründe, warum die Seilbahn-Ampel auf Rot gestellt werden müsste: „Festgestellt werden kann jedoch, dass bislang keine Umstände erkennbar sind, die bereits jetzt als absolutes Planungshindernis bewertet werden müssten“, heißt es in der Stellungnahme des Fachanwaltes einer renommierten Münsteraner Sozietät.

Bei „vernünftigen“ Seilbahn-Gründen werden selbst Unzumutbarkeiten „zumutbar“…

Ob der Natur- und Landschaftsschutz, die Eigentumsrechte der betroffenen Grundstücksbesitzer oder auch der Immissionsschutz – die Messlatte für rechtliche Unzumutbarkeiten lägen hoch, erläutert Gutachter Hagmann. Selbst wenn diese ein erhebliches Maß erreichten, könnten sie aber in einem Abwägungsprozess überwunden werden. Derzeit sieht der Rechtsexperte offenbar keine unüberwindbaren Unzumutbarkeiten, allerdings: In einem möglichen weiteren Verlauf des Seilbahn-Verfahrens könnten solche durchaus deutlich werden.

Dabei seien mögliche nachteilige Wirkungen durch eine Seilbahn, wie zum Beispiel Lärm, Verschattung oder Lichtreflexe sowie Beeinträchtigungen der Privatsphäre, zu prüfen und abzuwägen. Aber selbst wenn „die Schwelle der Zumutbarkeit“ überschritten würde, stelle das kein grundsätzliches Planungshindernis dar. Könne die Stadt vielmehr darlegen, dass die Seilbahn aus verkehrlichen Gründen und/oder auch aus städtebaulichen oder touristischen Erwägungen „vernünftigerweise geboten“ sei, dann könnten auch Unzumutbarkeiten überwunden werden – zum Beispiel durch Entschädigungen bis hin zu Enteignungen.

Droht ein langer Rechtsstreit?

Falls der Rat im Februar die Seilbahn-Prüfung auf den Weg bringt und die betroffenen Anwohner beziehungsweise die Initiative „Seilbahnfreies Wuppertal“ hart bleiben, drohen rechtliche Auseinandersetzungen – der von den Seilbahn-Gegnern beauftragte Rechtsanwalt Dr. Jochen Heide sah jedenfalls schon bei Vorstellung seines Rechtsgutachtens im  vergangenen Februar (die CW berichtete) „einen langen, komplizierten Rechtsstreit drohen“…