09.05.2018, 13.09 Uhr   |   Meinhard Koke   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

Bienenseuche: Veterinäramt hat jetzt Sperrbezirk eingerichtet

Artikelfoto

Nachdem Ende März bei den Bienen eines Imkers aus Remscheid-Fürberg die Amerikanische Faulbrut nachgewiesen worden war, hatte das Bergische Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA) ein Untersuchungsgebiet festgelegt (die CW berichtete). Innerhalb des Gebietes, das auch den Süden Cronenbergs mit Sudberg, Berghausen oder auch der Oberkohlfurth bis zur Ortsmitte umfasst, wurde als Schutzmaßnahme festgelegt, dass alle gehaltenen Bienenvölker untersucht werden müssen.

Nunmehr hat das BVLA seine Maßnahmen verschärft: Zum Schutz gegen die Verbreitung der Amerikanischen Faulbrut ist ein Sperrbezirk eingerichtet worden. Dieser entspricht dem bisherigen Untersuchungsgebiet und umfasst also auch besagten Cronenberger Süden. Der Grund: Im Rahmen der Sanierung des betroffenen Bienen-Bestandes wurden am 4. Mai 2018 erstmals klinische Symptome für die Amerikanischen Faulbrut festgestellt. Alle Imker in dem Sperrbezirk sind nun verpflichtet, ihre Bienenvölker und Bienenstände unverzüglich amtstierärztlich auf die Seuche untersuchen zu lassen.

Bewegliche Bienenstände im Sperrbezirk dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden beziehungsweise Bienenvölker oder Bienen von außerhalb in den Sperrbezirk verbracht werden. Überdies dürfen Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften im Sperrbezirk nicht aus dem Bienenstand entfernt werden. Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist, darf indes weiterhin abgegeben werden.

Jeder Verdacht auf Amerikanische Faulbrut ist dem Bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unverzüglich unter Telefon (02 12) 290-25 83 anzuzeigen.

Der Sperrbezirk betrifft Teile des Stadtteiles Cronenberg und in Remscheid Teile der Stadtteile Hasten und Vieringhausen. Der Bezirk erstreckt sich in Cronenberg östlich der L 74 zwischen der Kreuzung zur Solinger Straße (B 229) und dem Beginn des zweispurigen Abschnitts der L 74, weiter östlich der Grundstücksgrenze zwischen Unterkohlfurth 22 und Unterkohlfurth 24 sowie Unterkohlfurth ab Haus-Nr. 24 bis Kohlfurther Straße und Berghauser Straße. Weiter nördlich wird er begrenzt von der Lindenallee über die Kemmannstraße und den Kleinenhammerweg bis zur Hastener Straße. Karte: Stadt Solingen

Der Sperrbezirk betrifft Teile des Stadtteiles Cronenberg und in Remscheid Teile der Stadtteile Hasten
und Vieringhausen. Der Bezirk erstreckt sich in Cronenberg östlich der L 74 zwischen der Kreuzung zur Solinger Straße (B 229) und dem
Beginn des zweispurigen Abschnitts der L 74, weiter östlich der Grundstücksgrenze zwischen Unterkohlfurth 22 und
Unterkohlfurth 24 sowie Unterkohlfurth ab Haus-Nr. 24 bis Kohlfurther Straße und Berghauser Straße. Weiter
nördlich wird er begrenzt von der Lindenallee über die Kemmannstraße und den Kleinenhammerweg bis zur Hastener
Straße. Karte: Stadt Solingen