16.10.2018, 16.57 Uhr | Redaktion | Artikel drucken | Instapaper | Kommentare
„Ausgeschlossen-Trick“: Drei Jahre Gefängnis für den Täter
Wegen Betruges in zwölf besonders schweren Fällen, davon zwei mit Diebstahl, musste sich der 49-jährige Michael M. nun vor dem Amtsgericht verantworten. Der Südstädter zog zwischen April und Juni durch das Städtedreieck. Gut gekleidet suchte er vorwiegend ältere Menschen auf, um sie mit der „Ausgeschlossen-Masche“ um Beträge bis zu 250 Euro zu bringen. Der Trick: Er wäre kürzlich in der Nachbarschaft eingezogen und hätte sich ausgesperrt, bat der Mann um Bargeld für den Schlüsseldienst.
Viele glaubten dem sehr sicher und seriös auftretenden Angeklagten, der mit den Beträgen von mehreren hundert Euro seinen Heroin-Konsum finanzierte. Verteidiger Benninghoven machte gleich zu Beginn der Verhandlung klar, dass sein Mandant geständig sei. Richterin Bittner aber wollte einige der Opfer anhören. Diese erläuterten die immer gleiche Masche, an deren Ende stets das Versprechen stand: „Ich bringe das Geld in einer Stunde zurück.“
Das geschah natürlich nicht, was einen Zeugen zu der Frage an Michael M. veranlasste: „Und? Haben Sie das Geld dabei?“ Der Beschuldigte, neuerdings mit gepflegtem Vollbart überaus seriös wirkend, antwortete mit einem Lächeln: „Später!“ – der einzig erheiternde Moment der Verhandlung, denn viele Opfer hatten nicht nur Geld, sondern auch ihr Vertrauen verloren. Das bewertete das Gericht als strafverschärfend, zumal der Täter in zwei Fällen zudem in Geldkassetten gegriffen und insgesamt 1.700 Euro gestohlen hatte.
Neben einer Tat an der Cronenberger Straße wurde auch der Fall von Frau S. aus der Hahnerberger Straße geschildert. Sie hatte zuvor zwar den Artikel in der CW über die Masche gelesen und warnte ihren Mann. Der aber glaubte dem falschen Nachbarn an jenem 17. Juni und lieh ihm 150 Euro: „Ich helfe jetzt keinem mehr, nur noch Tieren“, so Frau S. verbittert.
Arzt, Sachverständiger und Gutachter resümierten das bisherige Leben des Angeklagten: Abgebrochene Lehre, viele Jobs, Arbeitslosigkeit, dazu die Suchtkarriere. Genauso lang die Vorstrafen-Liste, welche Richterin Barbara Bittner verlas: Verkehrsdelikte, Körperverletzungen, Widerstand, Schwarzfahren, Fahren ohne Führerschein, Urkundenfälschung, BTM-Verfahren, Freiheitsstrafen, Bewährungen und Geldstrafen – „Strafen beeindruckten ihn nicht“, kommentierte die Staatsanwältin: Dass besonders Ältere die Opfer waren, sei schäbig.
Richterin Bittner verurteilte Michael M. schließlich zu drei Jahren Haft und einer Drogen-Langzeit-Entwöhnung: „Sehen sie die Therapie als Chance“, legte die Richterin dem Angeklagten ans Herz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.