20.10.2018, 14.43 Uhr | Redaktion | Artikel drucken | Instapaper | Kommentare
Schlüsseldienst-Wucher: Satte 500 Euro für Türöffnung
Ist es Wucher und strafbar oder ist es einfach nur ziemlich teuer und man selbst schuld, wenn man „auf den Leim“ gegangen ist. Wenn (überörtliche) Schlüsseldienste übers Internet gefunden und beauftragt werden, dann folgt auf die Erleichterung nach der Türöffnung oftmals die Ernüchterung. Und zwar wenn sich der vermeintliche Helfer in der Not als „Abzocker“ entpuppt und eine überteuerte Rechnung bis über 1.000 Euro präsentiert.
Seit Jahren machen solche Fälle bundesweit Schlagzeilen, am 5. Oktober 2018 war eine Cronenbergerin betroffen: Gegen 19.30 Uhr stand die 48-Jährige an der Berghauser Straße vor ihrer verschlossenen Tür. Sie suchte via Internet nach einem örtlichen Schlüsseldienst, rief an, etwa eine Stunde später traf der angeblich ortsansässige Helfer ein. Die Tür war schnell geöffnet, aus der Freude darüber wurde jedoch rasch Ärger: 500 Euro stellte der Schlüsseldienstler in Rechnung – und die Berghauserin zahlte und erstattete erst später Anzeige.
Ob diese einen juristischen Erfolg haben wird, ist fraglich: Gerichte urteilen mitunter, dass ja eine vertragliche Vereinbarung eingegangen wurde. Zudem gilt die Grenze zum Wucher erst als überschritten, wenn mindestens das doppelte von ortsüblichen Beträgen verlangt wird. Laut Verbraucherzentrale kostet eine Türöffnung in NRW tagsüber durchschnittlich rund 78 Euro, nachts sowie an Wochenenden und Feiertagen sind bei seriösen Dienstleistern im Lande durchschnittlich rund 135 Euro fällig.
Die Verbraucherzentrale rät, sich via Internet nicht von überörtlichen Anbietern, die sich als ortsansässig ausgeben, täuschen zu lassen. Auf jeden Fall solle man gleich beim Anruf erfragen, woher der Monteur komme und einen Preis vereinbaren. Falls mehr verlangt werde, solle man sich nicht zur Zahlung nötigen lassen, sondern über den Notruf „110“ die Polizei rufen.