20.03.2019, 17.47 Uhr   |   Meinhard Koke   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

Fakten geschaffen? „Tabula rasa“ an der Oberheidter Straße

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Was wird aus dem Areal einer ehemaligen Sägen-Fabrik zwischen Oberheidter Straße und der Straße Häusgesbusch? Die Bezirksvertretung Cronenberg sprach sich für den Erhalt als Gewerbefläche aus. | Foto: Meinhard Koke

Wie berichtet, gibt es große Pläne für das Gelände einer ehemaligen Sägenfabrik an der Oberheidter Straße: Hier soll eine Wohnbebauung mit Einfamilien- und Mietshäusern entstehen. Anwohner wehren sich dagegen: Sie befürchten eine zu große Verdichtung des ansonsten beschaulichen Bereiches zwischen Oberheidter Straße und Häusgesbusch und noch mehr Verkehr.

Zumal Gewerbeflächen in Wuppertal dringend gesucht seien, plädieren sie daher dafür, das Areal als Gewerbefläche zu erhalten und dort neue Firmen anzusiedeln. Wurden nun Fakten geschaffen? Wie Anwohnerin Birgit Emde gegenüber der CW berichtet, rückte am 15. März eine Firma an und begann auf dem Grundstück mit der Fällung von Bäumen und der Rodung von Sträuchern. Ist das denn überhaupt erlaubt in der Schonzeit, welche seit dem 1. März gilt, fragt sich Birgit Emde und rief bei der Stadt an.

Hier habe sie vom zuständigen Ressort die Auskunft erhalten, dass alles mit rechten Dingen zugehe: Bei dem betroffenen Bereich des Firmenareals handele es sich um Gartenland – und in seinem Garten dürfe jeder so handeln, wie er möchte. Das verwundert Birgit Emde, schließlich sei doch Gartenbesitzern in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September zum Beispiel mehr als ein schonender Rückschnitt der eigenen Hecke untersagt: „Handelt sich also um einen schonenden Form- oder Rückschnitt, wenn mit einem Harvester (Holzfällmaschine) am letzten Freitag und Samstag jeweils zehn Stunden im Innerstadtgebiet gerodet wird?“, fragt sich die Anwohnerin.

Die CW hakte selbst bei der Stadt nach: Die Arbeiten seien in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes durchgeführt worden, fasst Stadt-Sprecherin Ulrike Schmidt-Keßler das Ergebnis einer Vor-Ort-Überprüfung zusammen: Die Arbeiten seien auf einer für gärtnerische Nutzung ausgewiesenen Fläche durchgeführt worden, auf denen diese auch nach dem 1. März erlaubt seien.