26.02.2020, 09.40 Uhr | Redaktion | Artikel drucken | Instapaper | Kommentare
Ab dem 1. März 2020: Impfpflicht für Kinder gegen Masern
Kinder, die eine Kindertagesstätte oder eine Schule in Wuppertal besuchen, müssen ab dem 1. März 2020 gegen Masern geimpft sein. Das entsprechende Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in den Kindergarten, die Kindertagespflege oder in die Schule die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen.
Ohne ausreichenden Masernschutz dürfen Kinder nicht in den Kitas aufgenommen werden. Gleiches gilt auch für Personal, das ohne Impfung nicht mehr in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen arbeiten darf. Für Kinder, die bereits vor dem 1. März 2020 eine Kindertagesstätte oder Schule besuchen, sowie für Beschäftigte in entsprechenden Einrichtungen gilt eine Nachweisfrist bis zum 31. Juli 2021.
Weitere Informationen gibt es online beim Gesundheitsamt der Stadt Wuppertal.