15.03.2020, 21.54 Uhr   |   Redaktion   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

Corona-Einschränkungen: Studios & Bäder zu, Auflagen für Malls

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Am heutigen Sonntag, 15. März 2020, hat die Landesregierung ihr Corona-Maßnahmen-Paket verschärft: Ab kommenden Dienstag, 17. März, ist nun auch der Betrieb von Fitness-Studios, Schwimm- und Spaßbädern sowie Saunen untersagt. Gleiches gilt für Kurs-Angebote von Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie von Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich.

Auch der Zutritt zu Einrichtungshäusern und Einkaufszentren, „Shopping-Malls“ oder „Factory-out-lets“ wird begrenzt: Dieser soll ab morgen nur zur Deckung des dringenden Bedarfs und unter strengen Auflagen erlaubt sein. Damit will die Landesregierung vermeiden, dass sich Schüler hier nach den Schulschließungen ab dem morgigen Montag in größeren Gruppen „tummeln“.

Zur Versorgung mit Lebensmitteln, Bargeld, Bekleidung, Medikamenten und Dingen des täglichen Bedarfs bleiben, Banken, Einzelhandelsbetriebe, insbesondere für Lebens- und Futtermittel, Apotheken und Drogerien weiter geöffnet. Gleiches gilt zwar auch für Bibliotheken, Restaurants, Gaststätten und Hotels. Diese will das Land aber an strenge Auflagen binden, die eine weitere Verbreitung des Corona-Virus verhindern sollen.

Diese NRW-Regelungen gilt zunächst bis zum 19. April 2020. Danach will das Land auf der Grundlage der aktuellen Lage-Einschätzung des Robert-Koch-Instituts neu über das weitere Vorgehen entscheiden. „So sehr das für viele Menschen ein Opfer und eine Einschränkung bedeutet, so wichtig ist es jetzt, besonnen, aber auch entschlossen unser Leben zu entschleunigen“, appelliert NRW-Ministerpräsident Armin Laschet, alle Freizeitaktivitäten und nicht unbedingt notwendige soziale Kontakte „unverzüglich“ zu vermeiden.