17.03.2020, 16.45 Uhr   |   Meinhard Koke   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

„Kritische Infrastruktur“-Berufe: Online-Vordruck auf Stadt-Seite

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Zwar gibt es (noch) kein Ausgangsverbot in NRW. Aber für sämtliche Kindertageseinrichtungen und Schulen gilt im Land ein Betretungsverbot. Ausgenommen davon sind Kinder bestimmter Personengruppen, die beruflich in sogenannten „Kritischen Infrastrukturen“ tätig sind. Für diesen Personenkreis hat die Stadt Wuppertal nun einen Vordruck auf ihrer Internetseite eingestellt, der hier heruntergeladen werden kann.

Mit diesem muss vom Arbeitgebers die Unabkömmlichkeit bescheinigt und diese dann in der Einrichtung der Kindertagesbetreuung vorgelegt werden. Laut Land zählen nachfolgende Berufsgruppen zu dem Kreis der „Kritischen Infrastruktur“, für den die notwendige Betreuung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung gewährleistet sein muss:

1. Sektor Energie
Strom, Gas, Kraftstoffversorgung (inklusive Logistik)
insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze

2. Sektor Wasser, Entsorgung
Hoheitliche und privatrechtliche Wasserversorgung
insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze

3. Sektor Ernährung, Hygiene
Produktion, Groß-und Einzelhandel (inklusive Zulieferung, Logistik)

4. Sektor Informationstechnik und Telekommunikation
insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze

5. Sektor Gesundheit
insbesondere Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore

6. Sektor Finanz- und Wirtschaftswesen
insbesondere Kreditversorgung der Unternehmen, Bargeldversorgung, Sozialtransfers
Personal der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes (insbesondere Auszahlung des Kurzarbeitergeldes)

7. Sektor Transport und Verkehr
insbesondere Betrieb für kritische Infrastrukturen, öffentlicher Personennah- und Personenfern- und Güterverkehr; Personal der Deutschen Bahn und nicht bundeseigenen Eisenbahnen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes; Personal zur Aufrechterhaltung des Flug- und Schiffsverkehrs

8. Sektor Medien
insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko-und Krisenkommunikation

9. Sektor staatliche Verwaltung (Bund, Land, Kommune)
Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Justiz, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justizvollzug, Veterinärwesen, Lebensmittelkontrolle, Asyl- und Flüchtlingswesen einschließlich Abschiebungshaft, Verfassungsschutz, aufsichtliche Aufgaben sowie Hoch-schulen und sonstige wissenschaftlichen Einrichtungen, soweit sie für den Betrieb von sicherheitsrelevanten Einrichtungen oder unverzichtbaren Aufgaben zuständig sind; Gesetzgebung/Parlament

10. Sektor Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe

Hier können Interessierte die entsprechende Leitlinie des NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales aufrufen.