17.03.2020, 15.40 Uhr   |   Redaktion   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

Landes-Erlass: Cafés zu, Sonntagsöffnung für bestimmte Geschäfte

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In einem neuen Erlass hat die Landesregierung am heutigen Dienstag, 17. März 2020, zusätzlich zu ihren bisherigen Verordnungen die Schließung aller Kneipen, Cafés sowie von Spezialmärkten und ähnliche Einrichtungen angeordnet. Außerdem sind ab dem heutigen 17. März Reisebus-Reisen, jeglicher Sportbetrieb auf Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen untersagt. Restaurants dürfen unter Auflagen nur noch zwischen 6 und 15 Uhr öffnen.

Der Zugang zu Bibliotheken (außer von Bibliotheken an Hochschulen), Mensen, Restaurants und Speisegaststätten sowie Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen wird beschränkt und ist nur noch unter strengen Auflagen (sowohl für den Innen- als auch den Außenbereich) möglich. So müssen Besucher nun mit ihren Kontaktdaten registriert und die Besucheranzahl beschränkt werden. Zudem sind Mindestabstände zwischen Tischen von zwei Metern einzuhalten, Hygienemaßnahmen zu treffen und die richtigen Hygieneregeln auszuhängen.

Bis weiteres ist folgenden Geschäften auch die Öffnung an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr gestattet (außer an den Oster-Feiertagen):
Lebensmittel-Einzelhandel
Wochenmärkte
Abhol- und Lieferdienste
Apotheken
Großhandels-Geschäfte

Sämtliche Verkaufsstellen im Sinne des Ladenöffnungsgesetzes müssen die erforderlichen Maßnahmen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlagen treffen. Hotels dürfen keine touristischen Übernachtungen mehr anbieten. Veranstaltungen sind grundsätzlich untersagt.