19.03.2020, 13.58 Uhr   |   Redaktion   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

Corona-Virus: Hilfsmaßnahmen für bedrohte NRW-Unternehmen

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Wie das Land mitteilt, haben Personen, die aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) einem Tätigkeitsverbot unterliegen und zum Beispiel durch häusliche Quarantäne einen Verdienstausfall erleiden, ohne krank zu sein, grundsätzlich eine Entschädigung.

Für Unternehmen, welche durch die Einschränkungen durch das Corona-Virus in wirtschaftliche Schieflage geraten, gibt es laut Land bereits vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten. Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio. Euro) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio. Euro, auch Großunternehmen) besichert werden.

Kleine Unternehmen und Existenzgründer können derweil aus dem so genannten Mikromezzaninfonds Beteiligungskapital von bis zu 75.000 Euro direkt bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) beantragen. Sicherheiten müssen hierfür vom Unternehmen nicht gestellt werden. Weitere Infos dazu gibt auch die landeseigene Förderbank NRW.BANK unter Telefon (02 11) 917 41-48 00. Das NRW-Wirtschaftsministerium rät, sich auch hier so früh wie möglich zu melden, aber auch zeitnah das Gespräch mit der Hausbank zu suchen. Bei Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und günstigen Krediten ist immer auch die Begleitung durch eine Hausbank notwendig.

Zudem stellt das Wirtschaftsministerium klar, dass Firmen Auftragsengpässe durch Corona auch über Kurzarbeitergeld (KUG) kompensieren können. In Folge des Corona-Virus eingetretene Arbeitsausfälle gelten als „unabwendbaren Ereignis“, sodass hier die Kurzarbeiter-Regelungen greifen. Diese wurden erst am 13. März 2020 vom Bundestag und Bundesrat im Hinblick auf die Corona-Krise angepasst. Betriebe und Unternehmen müssen Kurzarbeit wie gehabt bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit anzeigen.

Für Personalkosten bei von Quarantäne betroffenen Beschäftigten kann eine Entschädigung beantragt werden. Dafür zuständig im hiesigen Regierungsbezirk Düsseldorf ist Landschaftsverband Rheinland (LVR). Auf der LVR-Seite finden sich umfangreiche Informationen dazu, eine Service-Hotline für Arbeitgeber ist unter (08 00) 455 55 20 erreichbar.

Aktuell gibt die Landesregierung weitere Corona-Programme zur Stützung von Unternehmen bekannt. Laut Medien-Informationen soll es sich dabei um ein 25-Milliarden-Programm handeln.