21.03.2020, 08.50 Uhr   |   Redaktion   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

NRW-Notbetreuung: Jetzt reicht schon ein „relevantes“ Elternteil

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Das NRW-Bildungsministerium hat alle Schulen im Land angewiesen, die Notbetreuung für Kinder von Eltern und Erziehungsberechtigten mit Berufen in der „kritischen Infrastruktur“ auszuweiten: Ab Montag, 23. März 2020, können Eltern beziehungsweise Alleinerziehende, die so genannte „systemrelevante“ Berufe haben, unabhängig vom Beruf des Partners / anderen Elternteils die Notbetreuung nutzen, wenn sie keine eigene Betreuung haben.

Bislang mussten beide Eltern / Partner in der „kritischen Infrastruktur“ tätig sein. Zudem wurde die Notbetreuung auf die Wochenenden sowie die Osterferien 2020 ausgeweitet. „Damit leisten die Schulen einen noch größeren Beitrag, indem sie die Kinder der Eltern betreuen, auf die wir derzeit keinesfalls an ihrem Arbeitsplatz verzichten können“, erläutert Ministerin Yvonne Gebauer die Maßnahme aufgrund der steigenden Infektionszahlen.

Die Schul-Mail der NRW-Ministerin ist hier abrufbar.