08.04.2020, 16.14 Uhr | Redaktion | Artikel drucken | Instapaper | Kommentare
AWG-Appell: Entrümpeln, nein – Grünschnitt-Entsorgung, ja!
Die Abfallwirtschaftsgesellschaft (AWG) richtet einen dringenden Corona-Appell an alle Wuppertaler: „Bitte verschieben Sie ihre Aufräumaktionen auf die Zeit nach Corona und lassen Sie den Sperrmüll-Eilservice nur kommen, wenn es wirklich notwendig ist“, bittet AWG-Geschäftsführer Martin Bickenbach.
In den vergangenen „Corona“-Wochen hat es laut AWG eine Flut von Sperrmüll gegeben. Da viele Menschen im Homeoffice, in Kurzarbeit oder sogar ohne Job sind und in der Freizeit keine Veranstaltungen mehr „ablenken“ können, nehmen sich viele von ihnen offenbar Wohnung, Keller, Dachboden oder den Garten vor. Im Zuge der Corona-Krise haben die Sperrmüll-Mengen jedenfalls deutlich zugenommen, berichtet die AWG.
Zusätzlich zu den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Ansteckungsgefahr stellt eben das die Müllwerker bei der Abfuhr aber vor massive Probleme. „Das erschwert unsere Arbeit und damit die Chancen, den Sperrmüll-Service für Wuppertal aufrechtzuerhalten“, sagt Martin Bickenbach. Aktuell aber sind die Müllabfuhr samt der Sperrmüllabfuhr und der Betrieb des Müllheizkraftwerks auf Korzert (noch) sichergestellt. Nach wie vor stellt sich die AWG darauf ein, dass es weitere Änderungen geben könnte.
Ab 14. April: Wieder Grünschnitt-Annahme an der Münzstraße
Übrigens: Im Garten kann man derweil wieder „klar Schiff“ machen, denn ab Dienstag, 14. April 2020, kann man wieder Grünschnitt entsorgen – allerdings nur auf dem Gelände neben dem weiterhin geschlossenen Recyclinghof an der Münzstraße in Barmen! Dieser Service der Abfallwirtschaftsgesellschaft (AWG) bezieht sich aber ausschließlich auf Grünschnitt, gilt nur für Wuppertaler Privathaushalte und ist kostenfrei. Gewerbebetriebe dürfen hier nicht anliefern. Geöffnet ist montags bis freitags von 10 bis 17 Uhr und samstags von 9 bis 14 Uhr – es wird mit Wartezeiten von einer Stunde und mehr gerechnet.
Wurzelwerk, kranke Pflanzen etc. werden nicht angenommen. Vor und auf dem Gelände gelten die Corona-Präventionsmaßnahmen wie Mindestabstände von Anlieferern untereinander und zu den AWG-Mitarbeitern. Deswegen muss man den Grünschnitt selbst entladen. Hilfestellung seitens der AWG ist mit Blick auf einhergehenden Kontaktverbote nicht möglich.