11.04.2020, 17.48 Uhr   |   Redaktion   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

Corona: Auch Osterfeuer fallen unters Veranstaltungsverbot

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Jetzt gleich würde unter anderem auch das alljährliche große Osterfeuer des Bürgervereins Sudbürger lodern. Wenn ihm nicht ein klitzkleines Virus „den Garaus“ gemacht hätte: Natürlich auch die traditionellen Osterfeuer fallen unter das Veranstaltungsverbot zur Einschränkung der Corona-Pandemie.

Darauf machte das Ordnungsamt der Stadt Wuppertal Anfang der Woche aufmerksam. Wichtig: Dies betrifft nicht nur das österliche Brauchtumsfeuer auf öffentlichem Terrain. Auch Osterfeuer auf privatem Gelände sind in diesem Jahr verboten. Dabei gilt über die Feiertage: Zusammenkünfte soll es nur im kleinsten Kreis der Familie geben – der Gesundheitsschutz hat in diesem Jahr Priorität vor der Tradition.

Der kommunale Ordnungsdienst wird in Kooperation mit der Polizeibehörde die Einhaltung des NRW-Landeserlasses kontrollieren. Wer dagegen verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Mehr zu dem Katalog an Bußgeldern und Strafen gibt’s hier.