11.04.2020, 17.48 Uhr | Redaktion | Artikel drucken | Instapaper | Kommentare
Corona: Auch Osterfeuer fallen unters Veranstaltungsverbot
Jetzt gleich würde unter anderem auch das alljährliche große Osterfeuer des Bürgervereins Sudbürger lodern. Wenn ihm nicht ein klitzkleines Virus „den Garaus“ gemacht hätte: Natürlich auch die traditionellen Osterfeuer fallen unter das Veranstaltungsverbot zur Einschränkung der Corona-Pandemie.
Darauf machte das Ordnungsamt der Stadt Wuppertal Anfang der Woche aufmerksam. Wichtig: Dies betrifft nicht nur das österliche Brauchtumsfeuer auf öffentlichem Terrain. Auch Osterfeuer auf privatem Gelände sind in diesem Jahr verboten. Dabei gilt über die Feiertage: Zusammenkünfte soll es nur im kleinsten Kreis der Familie geben – der Gesundheitsschutz hat in diesem Jahr Priorität vor der Tradition.
Der kommunale Ordnungsdienst wird in Kooperation mit der Polizeibehörde die Einhaltung des NRW-Landeserlasses kontrollieren. Wer dagegen verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Mehr zu dem Katalog an Bußgeldern und Strafen gibt’s hier.