15.04.2020, 18.16 Uhr   |   Meinhard Koke   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

Corona-Beschluss: Teil-Lockerungen für Einzelhandel & Schulen

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Update (20.25 Uhr):
Der NRW-Sonderweg bei dem „Schul-Neustart“ sorgt für etwas Verwirrung. Nicht die Schule für die NRW-Abschlussklassen soll am 20. April wieder beginnen, sondern zunächst die Vorbereitungen dafür, dass die kommenden Absolventen von Gymnasien, Gesamtschulen und Realschulen vor dem 4. Mai wieder in NRW zur Schule gehen können.

Update (19.55 Uhr):
NRW schert aus dem Bund-/Länder-Beschluss in Sachen Unterricht zum Teil aus: Bereits ab nächster Woche, 20. April, sollen an den NRW-Schulen nicht nur Prüfungen stattfinden, sondern auch der vorbereitende Unterricht der Abschlussklassen wieder aufgenommen werden. Das kündigte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet laut WDR an. In NRW sind die Prüfungen zum Abi und zur Mittleren Reife für Mitte Mai angesetzt.

Ab 4. Mai sollen – wie heute von Bund und Ländern vereinbart – auch Schüler der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, die im nächsten Jahr ihre Prüfungen haben, sowie die Viertklässler wieder in die Schulen zurückkehren können.

Update (18.45 Uhr):
Weiterhin geschlossen bleiben laut dem Bund-Länder-Beschluss Gastronomiebetriebe (ausgenommen zur Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen) sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Galerien, Ausstellungen sowie zoologische und botanische Gärten. Ebenso müssen Messen, Kinos, Freizeitparks, Spezialmärkte, Spielhallen und Spielbanken sowie Sportanlagen, Schwimm-und Spaßbäder, Fitnessstudios und Outlet-Center zu bleiben. Auch Spielplätze dürfen weiterhin nicht betreten werden. Unternehmen sind weiterhin aufgefordert, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit zu ermöglichen.

Update (18.38 Uhr):
Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen sollen zunächst auch weiter nicht stattfinden. Alle Bürger sind weiterhin gebeten, auf private Reisen auch zu Verwandten-Besuchen zu verzichten. An den Hochschulen sollen die Abnahme von Prüfungen und Praxis-Veranstaltungen in speziellen Labor- und Arbeitsräume unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen wieder aufgenommen werden können. Bibliotheken und Archive können unter Auflagen zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen wieder geöffnet werden. Unabhängig von der Verkaufsfläche dürfen ab Montag auch Kfz- und Fahrradhändler sowie Buchhandlungen wieder öffnen.

Erstnachricht:
Bei ihrer heutigen Schaltkonferenz haben sich Bund und Länder darauf verständigt, dass der Einzelhandel ab kommendem Montag, 20. April 2020, wieder öffnen darf – also rund einen Monat nach Erlass der Corona-Kontaktsperre. Wie Bundeskanzlerin Angela Merkel gerade bekannt gab, gilt das allerdings zunächst nur für Geschäfte mit einer Größe bis 800 Quadratmeter. Die dann wieder öffnenden Geschäfte, darunter laut Merkel auch Friseurgeschäfte (ab 4. Mai), müssen allerdings „gute Konzepte“ (Merkel) erfüllen, also (besondere) Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen beachten.

Die Schulen in Deutschland sollen derweil am 4. Mai wieder öffnen – allerdings ebenfalls schrittweise: Zunächst sollen nur die Abschlussklassen dieses und des nächsten Jahres wieder unterrichtet werden. Auch Viertklässler sollen offenbar wieder zurück in die Schulen können. Ausnahmen soll es derweil für Prüfungen geben, die bereits vor dem 4. Mai angesetzt sind – diese sollen vor dem Stichtag durchgeführt werden können.

„Wir können nur schrittweise wieder loslegen und in reduzierten Gruppen“, so Kanzlerin Merkel: „Wir müssen mit dem Virus leben.“ Die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) soll daher bis zum 29. April ein Konzept vorlegen, wie der Schul-Unterricht insgesamt unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen organisiert und wieder aufgenommen werden kann. Bis zum 3. Mai soll es grundsätzlich weiter bei den aktuell geltenden Corona-Kontakt-Beschränkungen bleiben. „Wir müssen verstehen, dass wir so lange mit dem Virus leben müssen, wie es noch keinen Impfstoff gibt“, betonte Kanzlerin Merkel dazu: „Wir müssen versuchen, die erreichten Teilerfolge so lange zu bewahren.“

Dennoch soll es eine grundsätzliche Pflicht zum Tragen von Schutzmasken zum Beispiel in Bussen und Bahnen oder beim Einkauf (noch) nicht geben. Wohl aber wird eine Empfehlung für so genannte „Alltagsmasken“ in Bahnen und beim Einkauf ausgesprochen. Großveranstaltungen bleiben derweil numehr bis zum 31. August verboten. „Es wird nun ganz entscheidend davon abhängen, wie sich die Infektionsraten entwickeln“, mahnte Angela Merkel zur weiteren Einhaltung der Corona-Auflagen und zum verantwortungsvollen Handeln.