19.04.2020, 17.46 Uhr   |   Meinhard Koke   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

NRW-Teilöffnung: Ausbau Notbetreuungen / Abiturienten freiwillig

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Entsprechend der neuen Corona-Betreuungsverordnung in NRW öffnen ab nächstem Donnerstag, 23. April 2020, zunächst die Schulen für die angehenden Absolventen 2020. Wobei: Laut Mitteilung des NRW-Schulministeriums gilt die Unterrichtspflicht ab Donnerstag nur für kommende Absolventen von Berufskollegs sowie von Berufsfachschulen sowie die Zehntklässler an Förder-, Haupt-, Gesamt- und Realschulen. Für die Abiturienten 2020 ist die Teilnahme indes freiwillig, da die Q2-Schüler den Lernstoff bereits nahezu vollständig erhalten hätten.

Die anderen Klassen beziehungsweise Jahrgangsstufen sowie die Kitas in NRW bleiben zunächst weiter geschlossen. Allerdings wird die Notbetreuung ausgebaut: Bis zu zehn Prozent der Kinder sollen nach Worten von NRW-Familienminister Joachim Stamp (FDP) neuerdings notbetreut werden. Hierzu wird der Kreis der bislang berechtigten so genannten „kritischen Infrastruktur“ erweitert. Zählten bislang Berufstätige aus zehn Sektoren, darunter des Gesundheitswesens, der Energie-, Wasser- und Lebensmittelversorgung oder der öffentlichen Verwaltung, dazu, so werden nun 29 Sparten als „sytemrelevant“ eingestuft.

Der erweiterte Kreis der „systemrelevanten Berufsgruppen“

Damit haben neuerdings folgende Berufsgruppen Anspruch auf eine Notbetreuung: Mitarbeiter von Tankstellen, Wach- und Sicherheitsdienste, Hausmeister (in systemrelevanten Gebäuden), Hersteller von Hygiene-, Desinfektionsprodukten und Seifen oder auch Müllentsorger und Erntehelfer. Zudem werden neuerdings auch Beschäftigte in Banken und Steuerberater, Notare und Rechtsanwälte sowie Gebäudereiniger (in systemrelevanten Gebäuden), Beschäftigte der Textilindustrie (in versorgungsrelevanten Bereichen) sowie Mitarbeiter von versorgungsrelevanten Dünge- und chemischen Rohstoffherstellern als „systemrelevant“ eingestuft und können Not-Betreuungen in Anspruch nehmen.

Ab Montag, 27. April, soll überdies die Notbetreuung auch für erwerbstätige Alleinerziehende angeboten werden. Darüber hinaus wird unter Federführung der Bundesländer NRW und Brandenburg ein Konzept für weitere Schritte zur Öffnung der Kitas erarbeitet. Erste Empfehlungen sollen zur nächsten Bund-Länder-Beratung am 30. April vorliegen.

Die Corona-Betreuungsverordnung sowie die Tätigkeitsbereiche für die erweiterte Notfallbetreuung ab 23. April 2020 ist auf der Internet-Seite des NRW-Familien-Ministeriums unter www.mkffi.nrw abrufbar.