23.04.2020, 18.36 Uhr   |   Redaktion   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

Gottesdienste: Ab 1. Mai öffnen wieder die Kirchen in NRW

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Im Schatten der Reformierten Kirche haben Evangelische Gemeinde Cronenberg und Cronenberger Heimat- und Bürgerverein einen neuen Platz als Ortsmitte-Treffpunkt geschaffen. | Foto: Meinhard Koke

In Nordrhein-Westfalen sind Gottesdienste mit Gläubigen ab kommender Woche Freitag, 1. Mai 2020, wieder möglich. Wie die NRW-Landesregierung mitteilt, hat sie sich darauf mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften heute geeinigt.

Ebenso wie es bislang kein ausgesprochenes Gottesdienst-Verbot gab, wird es auch bei dieser Entscheidung keine Festsetzungen zur Anzahl der Gottesdienst-Besucher geben. Vielmehr haben die Kirchen und Religionsgemeinschaften zugesagt, in eigener Regie Vorkehrungen zu schaffen, damit die Einhaltung der Abstandsregeln gesichert sein wird. Vor der heutigen Entscheidung hatten die Kirchen der Landesregierung Konzepte zur öffentlichen Durchführung von Gottesdiensten unter Beachtung des Infektionsschutzes vorgelegt.

Auf dieser Grundlage sah die Landesregierung die Möglichkeit gegeben, dass ab 1. Mai Gottesdienste und Versammlungen zur Religionsausübung in NRW wieder öffentlich stattfinden können. „Die Freiheit der Religionsausübung ist ein wichtiges Grundrecht unserer Verfassung“, würdigte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet, dass die Gemeinden zum Beispiel auf die gemeinsame Feier des Pessachfestes, auf die großen Gottesdienste zu Ostern oder auch das Auftakt-Freitagsgebet zum Ramadan verzichtet hätten.

„Wir sind dankbar für das hohe Maß an Verständnis und Verantwortung von Kirchen und Religionsgemeinschaften in Nordrhein-Westfalen in der Corona-Krise.“