04.05.2020, 19.08 Uhr | Redaktion | Artikel drucken | Instapaper | Kommentare
Friseur-Restart: Prallvolle Kundenbücher nach Corona-Lockdown
„Ausgeleierte“ Dauerwellen, ausgewachsene Färbungen, konturlos gewordene Fassonschnitte – sechs Wochen Friseur-Lockdown sind bei vielen nicht ohne Folgen für die Haarpracht geblieben. Wer nicht selbst zu Schere und Lockenwickler griff, der hat den heutigen 4. Mai 2020 herbeigesehnt – die Friseur-Salons in NRW durften heute wieder öffnen. Und obwohl der Montag der traditionelle Friseur-Ruhetag ist, nach sechs Wochen Zwangspause brachen die meisten Coiffeure mit dieser Tradition.
Zumindest jene, bei denen die CW Nachfrage hielt: Ob Salon Belezza, Moda Capelli, Friseur Trint oder der Salon Ana – überall war keinerlei Spur von Ruhetag. Ganz im Gegenteil: In den vier Dörper Salons liefen die Waschbrausen, Trockenhauben und Föne auf Hochbetrieb – schließlich zählt zu den Corona-Auflagen für die Salons ja auch, dass bei allen Kunden die Haare gewaschen werden müssen.
Wie die CW erfuhr, konnte bei den Salon-Besitzern in den vergangenen sechs Wochen von Untätigkeit nicht unbedingt gesprochen werden. Wie die vier Dörper Coiffeure der CW berichteten, sind ihre Auftragsbücher prall gefüllt. So gut wie alle hatten Rufumleitungen geschaltet, nach Bekanntgabe des Corona-Lockdowns zum 23. März liefen die Drähte ziemlich heiß und Termine wurden angemeldet.
Ergebnis: Wer am heutigen „Restart-Montag“ seine „Lockdown-Matte“ wieder in Form bringen lassen und mal eben in einen Salon „reinspringen“ wollte, hatte (zumeist) Pech. Aber nicht nur, weil laut NRW-Auflage ohne vorherige Termin-Absprache sowieso nichts läuft. In den nächsten Wochen sind hier kaum noch Termine frei – auf Anfrage seien aber auf jeden Fall noch Termine einschiebbar, allerdings nur zu bestimmten Tagen und Zeiten.
Auf jeden Fall: Der Ruhe-Montag ist bis auf Weiteres erst einmal ausgesetzt, um den Restart-Ansturm abzuarbeiten, wird in den Salons sechs Tage die Woche gearbeitet und Überstunden gemacht.
Auflagen für die Salons
Für den Restart der Friseursalons gelten eine Reihe von Auflagen in NRW. Sogenannte „gesichtsnahe Dienstleistungen“ wie das Färben und/oder Zupfen von Augenbrauen und Wimpernfärben, Gesichtskosmetik, Rasieren und Bartpflege bleiben demnach untersagt. Die Salons müssen unter anderem die Daten aller ihrer Kunden dokumentieren. Kunden mit Symptomen einer Atemwegsinfektion bleibt der Zutritt untersagt.
Zudem müssen sich die Kunden nach Betreten des Salons die Hände waschen oder desinfizieren. Beschäftigte und Kunden müssen in den Salons Mund-Nase-Bedeckungen tragen. Diese dürfen maximal kurz entfernt werden, um zum Beispiel die Haare hinter den Ohren schneiden zu können. Zudem müssen Kunden einen Umhang tragen, für jeden Kunden ist ein frischer bereitzustellten. Die Mitarbeiter müssen derweil Einweghandschuhe tragen, die ebenfalls nach jedem Kunden zu wechseln sind.
Alle Kunden müssen sich das Haar waschen lassen. Nicht zuletzte muss der Abstand zwischen zwei Kunden mindestens 2,5 Meter betragen. Je 10 Quadratmeter Fläche darf nicht mehr als ein Kunde im Salon anwesend sein. Abgeschnittene Haare müssen nach jedem Termin sicher zu entfernt und alle Geräte wie Scheren und Kämme gereinigt werden.
Analoge Auflagen gelten für Behandlungen in medizinischen und kosmetischen Fußpflege-Praxen, die ebenfalls ab heute in NRW wieder gestattet sind. Die Auflagen sind hier auf der Online-Seite des NRW-Gesundheitsministeriums aufrufbar