11.05.2020, 10.11 Uhr   |   Meinhard Koke   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

„Nordrhein-Westfalen-Plan“: Die Corona-Lockerungen ab heute

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Dass dieses Schild bald wieder an den Terrassen und Gaststuben prangen kann, darauf hoffen auch die Restaurants im CW-Land. | Foto: Meinhard Koke

Im Rahmen ihres nach eigenen Angaben „maßvoll abgestimmten“ sogenannten „Nordrhein-Westfalen-Planes“ setzt die NRW-Landesregierung ab dem heutigen Montag, 11. Mai 2020, eine ganze Reihe von Corona-Lockerungen in Kraft: Die aktualisierte NRW-Coronaschutzverordnung, welche erst am vergangenen Samstag bekannt gegeben wurde, sieht zum Beispiel die Erweiterung der Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum auf nunmehr Personen zweier Haushalte vor.

Geschäfte in NRW dürfen ab heute unabhängig von ihrer Größe geöffnet haben. Die Speise-Gastronomie drinnen und draußen sowie Sporthallen und Fitnessstudios dürfen ihre Türen unter strengen Auflagen ebenso wieder öffnen. Zudem ist für weitere Schüler der Präsenz-Unterricht in den Schulen möglich. Folgende Lockerungen sieht der „Nordrhein-Westfalen-Plan“ ab dem heutigen 11. Mai vor:

• Kontakt-Beschränkungen
Ab heute dürfen sich die Angehörigen zweier Haushalte im öffentlichen Raum treffen. Dabei gelten weiter die allgemeine Abstandsregelung von 1,5 Metern sowie die Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckung in bestimmten Bereichen.

• Schulen
An die Gymnasien und Gesamtschulen kehren die Absolventen 2021 zurück. Lassen es die räumlichen und personellen Kapazitäten der Schule zu, sollen auch weitere Lerngruppen/Klassen ab der Jahrgangsstufe 5 tageweise in einem rollierenden System unterrichtet werden. An den Sekundarstufe I-Schulen (Haupt-, Real-, Sekundar-, PRIMUS- und Gemeinschaftsschulen) sollen ein bis zwei Jahrgänge der Klassenstufen 5 bis 9 tageweise rollierend wieder Präsenz-Unterricht erhalten. Bis zum Abschluss ihrer dezentralen Prüfungen soll die Jahrgangsstufe 10 hier jedoch weiter vorrangig Unterricht erhalten.
Nachdem die Viertklässler am vergangenen Donnerstag wieder zurückgekehrt sind, sollen an den Grundschulen ab heute die Schüler ab der Klasse 1 wieder wechselnd unterrichtet werden. Wenn räumlich und personell möglich, sollen zudem der Offene Ganztag und weitere Betreuungsangebote wieder anrollen. Gleiches gilt für die Schüler der Förderschulen wechselnd mit einem Jahrgang pro Tag.

• Stationäre Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
Nachdem seit Samstag, 9. Mai, Besuche in Senioren- und Pflegeheimen wieder möglich sind, können einzelne Krankenhäuser ab heute wieder Besuche zulassen.

• Sport- und Freizeitbereich
Nachdem seit Donnerstag (7. Mai ) der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum sowie der Reit- und Tennissport zulässig sind, dürfen ab dem heutigen 11. Mai Fitnessstudios und Tanzschulen sowie Sporthallen/Kursräume der Sportvereine für den kontaktlosen Freizeit- und Breitensport unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen öffnen.

• Gastronomie, Hotels, Tourismus
Ab heute dürfen Restaurants, Gaststätten, Kneipen (nur Sitzplätze), Imbisse, (Eis-)Cafes sowie Mensen und Kantinen im Innen- und Außenbereich wieder Gäste empfangen. Dabei müssen das Abstandsgebot und für die Gastronomie festgelegte Hygiene- und Infektionsschutzstandards gewährleistet sein. Am selben Tisch dürfen nur Personen höchstens zweier häuslicher Gemeinschaften sitzen. Büfett-Angebote mit offenen Lebensmitteln sind nicht zugelassen. Zudem sind touristische Nutzungen und Aufenthalte in Ferienwohnungen, Ferienhäusern und auf Campingplätzen wieder erlaubt. Auch Freizeitparks, die Ausflugsschifffahrt, Fahrrad- und Bootsverleihe dürfen wieder öffnen. Weiterhin geschlossen bleiben müssen Bars, Clubs, Diskotheken und Bordellbetriebe.

• Handel und Dienstleistungen
Heute ist zudem die 800-Quadratmeter-Regel gefallen. Geschäfte dürfen also unabhängig von ihrer Größe wieder öffnen.  Ebenfalls gehen Kosmetik-, Nagel-, Maniküre- und Massage-Studios wieder an den Start. Dabei gelten allerdings auch strenge Auflagen zu Abstands- und Hygieneregeln. Das Tätowieren bleibt derweil zunächst weiter untersagt.

• Kultur
Ebenfalls sind ab heute kleinere Konzerte und öffentliche Aufführungen unter freiem Himmel wieder zulässig und nach ebenfalls strengen Hygienekonzepten und vorheriger behördlicher Genehmigung auch in Gebäuden. In Musikschulen dürfen auch Ensembles mit maximal sechs Teilnehmern musizieren. Zudem ist auch der Probenbetrieb in Kultureinrichtungen unter Schutzauflagen wieder zulässig. Ausgenommen sind wegen der besonderen Infektionsgefahren jedoch aktuell Chöre und Orchester mit Blasinstrumenten.

• Bildungseinrichtungen/Hochschulen
An Hochschulen sind ab dem heutigen 11. Mai wieder Präsenz-Veranstaltungen möglich, allerdings gilt die Erlaubnis nur für „besondere Räumlichkeiten, Ausstattungen oder sonstige besondere Rahmenbedingungen“. Reguläre Semester-Vorlesungen werden prinizipiell digital durchgeführt. In Volkshochschulen und sonstigen öffentlichen, kirchlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen sind Veranstaltungen wieder möglich, aber nur in großen Räumen unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen und mit maximal 100 Teilnehmern.

• Kinder- und Jugendarbeit
Sportliche Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sind bereits seit dem 7. Mai kontaktfrei wieder möglich. Die Kindertagesbetreuung wird ab Donnerstag, 14. Mai, weiter stufenweise ausgeweitet.

Die erfolgten und geplanten weiteren Öffnungen im Rahmen des Nordrhein-Westfalen-Plans sollen laut Landesregierung laufend anhand der Entwicklung des Infektionsgeschehens überprüft werden. Die Landesregierung appelliert ausdrücklich an die Eigenverantwortung der Menschen, die Hygiene-Auflagen und Kontakt-Auflagen weiter diszipliniert einzuhalten. Die Samstag veröffentlichte Neufassung der NRW-Coronaschutzverordnung ist online unter www.land.nrw abrufbar.