21.05.2020, 11.01 Uhr | Redaktion | Artikel drucken | Instapaper | Kommentare
Vatertag mit Corona: Die Familie darf den Bollerwagen mitziehen
Blauer Himmel, frühsommerliche Temperaturen, Feiertag – beste Rahmenbedingungen für einen Vatertags-Tour am heutigen Himmelfahrts-Donnerstag. Doch an diesem 21. Mai 2020 sind dem „Bilderbuch-Vatertag“ Grenzen gesetzt: Zwar erlauben die Corona-Beschränkungen, dass der Bollerwagen heute ausgemottet werden kann.
Bei der obligatorischen Tour damit dürfen ihn allerdings nur Väter (und solche, die es noch werden wollen) aus maximal zwei Haushalten ziehen – der übliche „bierselige“ Bollerwagen-Ausflug im Freundeskreis ist heute also nicht erlaubt. Beim einen oder anderen Bierchen dabei wird es ziemlich sicher keine Probleme geben. Wer dabei allerdings über die Stränge schlägt, muss mit einem Einschreiten der Ordnungshüter rechnen.
Hungrig müssen die wandernden Väter indes nicht bleiben, denn das Picknicken ist seit dem gestrigen Mittwoch ja in NRW wieder gestattet. Gegrillt werden darf aber weiter nicht, und die obligatorische Abstandsregel von 1,5 Metern steht sowieso über allem – ob beim Bollerwagenziehen, dem Anstoßen oder beim Picknick!
Beste Voraussetzungen bietet dieser denkwürdige Vatertag derweil für das Feiern mit der Familie: Schließlich erlaubt die Corona-Schutzverordnung in NRW ja, dass Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Ehegatten und Lebenspartner im öffentlichen Raum beisammen sein dürfen – der Bollerwagen-Tour mit der Familie sind also zumindest in dieser Hinsicht keine Grenzen gesetzt!
Ob so oder so – allen Vätern im CW-Land einen schönen Vatertag!