02.06.2020, 15.21 Uhr   |   Redaktion   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

Polizei: Keine Tempo-Begrenzung auf „70“ auf der Wahlert

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An dieser Stelle auf der Straße Wahlert kam es am 15. Juni 2019 zu einem schweren Unfall, bei dem ein Fahrradfahrer tödlich verletzt wurde. | Foto: Meinhard Koke

Wie berichtet, kam es vor rund einem Jahr zu einem tödlichen Unfall auf der Straße Wahlert (L 427): Ein Radfahrer, der bergwärts in Richtung Ortsmitte unterwegs war, wurde hinter der Wanderparkplatz-Kurve von einem Pkw erfasst, sodass er noch an der Unfallstelle seinen Verletzungen erlag.

Daraufhin hatte die Bezirksvertretung (BV) Cronenberg ein Tempolimit von 70 Stundenkilometern für die Straße gefordert (die CW berichtete ebenfalls). Wie die Stadt nun zur morgigen BV-Sitzung am 3. Juni 2020 mitteilt, sei das nicht möglich. Die Wahlert sei eine Hauptverkehrsstraße; Geschwindigkeitsbeschränkungen könnten hier nur dann angeordnet werden, wenn hier gehäuft geschwindigkeitsbedingte Unfälle aufgetreten seien.

Da die Polizei die Wahlert aber als „unfallunauffälligen Bereich“ einschätzt, gebe es keine rechtliche Möglichkeit für Tempo 70. Immerhin soll aber vor allem für bergwärts fahrende Radfahrer der Gehweg freigegeben werden. Der zuständige Landesbetrieb Straßen.NRW will hierzu „punktuelle Ausbesserungen“ sowie Grünschnitte durchführen.