03.08.2020, 16.30 Uhr   |   Juri Lietz   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

Küllenhahn: Lebenslange Freiheitsstrafe für Mord an Rentnerin

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Der Angeklagte (li.) in dem Küllenhahner Mordprozess mit seinem Verteidiger und dem Gericht bei Prozessbeginn. | Foto: Juri Lietz

Der Angeklagte im Küllenhahner Mordprozess wurde am Mittwoch, 29. Juli 2020, am Wuppertaler Landgericht zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Christopher P. hatte im September 2019 die 78-jährige Rentnerin Christel V., eine Verwandte seiner ehemaligen Partnerin, in deren Wohnung an der Oberen Rutenbeck getötet und danach eintausend Euro von ihrem Konto entwendet. Nun wurde nach gut viermonatigem Gerichtsprozess das Urteil gesprochen. Der Angeklagte hat sich laut des Vorsitzenden Richters Kötter des Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge schuldig gemacht.

Die Staatsanwältin hatte in der entscheidenden Verhandlung zunächst ihre Sicht auf den Prozess erläutert und dabei festgestellt, dass Christopher P. die Tat „von Anfang an geplant“ habe. Anhaltspunkte dafür sah sie darin, dass P. Klappmesser besessen und kurz vor der Tat im Internet über mögliche Folgen eines Mordes recherchiert und Bekannten gegenüber entsprechende Fantasien geäußert habe. Zudem erkannte sie „ganze Lügenkonstrukte“ in seiner Darstellung der Tat, die er zwar früh gestanden, aber widersprüchlich geschildert hatte. Die Staatsanwaltschaft war der Ansicht, dass P. den Mord bewusst begangen hatte. Überdies legte sie ihm zur Last, die Tat nie bereut zu haben. Sie beantragte die lebenslange Haftstrafe.

Der Verteidiger des Angeklagten hingegen sah keinen Mord, sondern Totschlag und plädierte für eine Freiheitsstrafe von acht Jahren. Er begründete seinen Antrag damit, dass Christopher P. aus dem Affekt gehandelt habe, was sich etwa in seinen nicht stringenten Aussagen zeige. Der Verteidiger äußerte, es sei „schwer nachzuvollziehen, was im Angeklagten zum Tatzeitpunkt vorging“. Er wies auf einen früheren Suizidversuch P.s hin, nach welchem dieser sich in der Stiftung Tannenhof einer Therapie unterzog; sie dauerte noch an, als er die Tat beging. „Die menschliche Psyche lässt sich nicht in Kriterien einsortieren“, so der Verteidiger.

Nach einer eineinhalbstündigen Beratung sprach der Richter im Namen des Volkes das Urteil. Neben der mindestens 15-jährigen Freiheitsstrafe wird die Tatbeute eingezogen, die Prozesskosten hat P. zu tragen. In der Begründung erklärte Richter Kötter: „Naheliegendstes Motiv ist das der Habgier“. Er räumte dem Verurteilten eine „Chance auf Bewährung“ nach Ablauf der 15 Jahre ein, wenn dieser sich mit seinen Defiziten auseinandersetze. Das sei aber noch „Zukunftsmusik“.

Zunächst bleibt abzuwarten, ob Revision gegen das Urteil eingereicht wird.