18.09.2020, 14.51 Uhr   |   Redaktion   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

Martinszüge-Leitfaden: Wenn überhaupt, dann diesmal ganz anders

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Kein gemeinsames Singen, keine zentrale Weckmänner-Verteilung, kein geselliger Abschluss am Martinsfeuer – vieles, was traditionell die alljährlichen Laternenzüge hierzulande ausmacht, wird rund um den Martinstag am 11. November nicht möglich sein. Das ist dem Leitfaden zu entnehmen, den die Stadt am heutigen Freitag, 18. September 2020, herausgegeben hat.

Grundsätzlich seien die Umzüge zwar als „Veranstaltungen unter freie Himmel“ laut NRW-Gesundheitsministerium erlaubt, aber: „Martinszüge in Corona-Zeiten können nicht so ablaufen, wie es ohne Pandemie Brauchtum ist“, stellt die Stadt klar, dass bei den Laternenumzügen diverse Abstands- und Hygieneregeln zu beachten seien, die der jeweilige Veranstalter sicherstellen müsse.

So müssen Personen, die nicht zu einer festen Gruppe von bis zu zehn Personen (aus Kitas, Schulen oder Familien) gehören, während des Umzuges von Anfang bis Ende einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Begleitende Blasmusiker müssen zu den Teilnehmern sogar einen Mindestabstand von vier Metern halten. Bei Umzügen bis 300 Teilnehmern gelten Abstandsregeln und Maskenpflicht, bei Zügen von 300 bis 500 Teilnehmern wird sogar ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept gefordert.

Der kurze Leitfaden des städtischen Krisenstabes ist auch online unter www.wuppertal.de aufrufbar.