15.12.2020, 09.15 Uhr   |   Meinhard Koke   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

„Harter Lockdown“: Das sind die Einschränkungen ab Mittwoch

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Update (13.36 Uhr):
Gemäß der aktuellen Coronaschutzverordnung und in Absprache mit dem Krisenstabsleiter der Stadt schließen die Wuppertaler Sport-Freianlagen ab dem morgigen 16. Dezember nun auch für Einzelsportler. Es gibt danit also keine Ausnahmeregelungen mehr für den Individualsport, es darf auf der Laufbahn nicht mehr gejoggt werden. Die Stadt sperrt sämtliche Sportstätten in Wuppertal zunächst bis zum 10. Januar 2021 nun ebenso für den Freizeitsport.

Zudem sind Trauungen ab Mittwoch auf maximal sechs Traugäste (zusätzlich zum Brautpaar und dem Standesbeamten) beschränkt.

Update (11.40 Uhr):
Wie die Stadt mitteilt, werden ab dem morgigen Lockdown-Mittwoch auch die Stadtteilbibliotheken geschlossen, also auch die Dörper „Bibi“ im Kulturzentrum an der Borner Straße 1. Die Zentralbibliothek ist derweil schon ab sofort zu – allerdings wegen Baumaßnahmen.

Die Stadtteilbibliotheken bleiben vorerst bis zum 10. Januar geschlossen. Alle Leihfristen wurden bis Ende Februar automatisch verlängert.

Update (15.12.2020, 9.15 Uhr):
Laut der am gestrigen Montag veröffentlichten neuen Coronoschutzverordnung des Landes bleiben Blumenläden zum Verkauf von Weihnachtsbäumen sowie Schnitt- und Topfblumen geöffnet. Auch Bau- und Gartenbaumärkte dürfen weiter geöffnet bleiben, allerdings nur zur Versorgung von Gewerbetreibenden. Anderen Personen darf der Zutritt nicht gestattet werden.

Wie die Stadt zwischenzeitlich auf CW-Anfrage mitteilte, ist auch individueller Laufsport (Joggen, Walken) auf Rund-Laufbahnen, wie zum Beispiel auf dem Sportplatz Freudenberg, weiterhin möglich.

Erstnachricht:
Nachdem der Lockdown light die hohen Corona-Fallzahlen nicht runterdrücken konnte, haben Bund und Länder am heutigen Sonntag, 13. Dezember 2020, einen harten Lockdown vereinbart: Ab kommendem Mittwoch, 16. Dezember, wird das öffentliche Leben in ganz Deutschland weitgehend eingeschränkt – bis zum 10. Januar 2021.

Einzelhandel: Weitgehend ab Mittwoch zu

Im Zuge des Total-Lockdowns muss der Einzelhandel größtenteils schließen. Ab Mittwoch zumachen müssen unter anderem auch Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe. Wie im Frühjahr gibt es aber Ausnahmen: Geschäfte zur Grundversorgung wie Wochenmärkte, Lebensmittel- und Getränkemärkte, Reform- und Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsläden oder auch Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte dürfen geöffnet bleiben.

Offenbar schließen müssen diesmal auch Baumärkte. Weihnachtsbaumverkäufe und der Großhandel dürfen indes weitermachen. Ebenfalls dürfen Restaurants ihre Liefer- und Abhol-Services fortsetzen – wie gehabt nur für daheim.

Treffen: Lockerungen nur an Weihnachten

Private Treffen bleiben – wie schon im geltenden Lockdown light – auf maximal zwei Haushalte mit maximal fünf Personen beschränkt – Kinder unter 14 Jahren nicht eingerechnet. An Weihnachten, also vom 24. bis einschließlich 26. Dezember, werden ausnahmsweise ein Hausstand und vier weitere Personen zusammenkommen dürfen – offenbar dürfen die dann auch aus mehreren Hausständen kommen. Das gilt allerdings nur für direkte Verwandte beziehungsweise deren Lebenspartner.

Schulen & Kitas zwar auf, Kinder sollen aber möglichst daheim bleiben

Ab dem morgigen Montag bereits wird der Präsenz-Unterricht an den Schulen in NRW für die Klassen 1 bis 7 ausgesetzt. Kinder ab Klasse 8 werden auf Distanz unterrichtet. Falls keine Betreuung daheim möglich sein sollte, stellt die Schule Notfall-Betreuungen: „Die Schule bleibt offen, für die, die es brauchen“, gibt NRW-Ministerpräsident eine Betreuungsgarantie. Diese gilt auch für die Kitas: Diese sollen in NRW offen bleiben, das Land appelliert aber an die Eltern, zur Betreuung ihrer Kinder zu Hause zu bleiben – bezahlter Urlaub soll ermöglicht werden.

Hotspot-Städte: Weitere Beschränkungen möglich

In Gotteshäusern gilt der Mindestabstand von eineinhalb Metern und zudem auch eine Maskenpflicht am Platz. Das Singen ist verboten. Bei höheren Besucherzahlen haben die Gemeinden ein Anmeldesystem zu führen. An Silvester und Neujahr werden keine Ausnahmen gelten, dann gilt auch ein Feuerwerks-Verbot. Generell gilt zudem ein Alkohol-Verbot in der Öffentlichkeit.

Ab einem Inzidenzwert von über „200“, wie zuletzt auch in Wuppertal, können von den Städten weitergehende Beschränkungen erlassen werden.