02.02.2021, 12.11 Uhr   |   Meinhard Koke   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

Corona-Verordnung: Ab heute verschärfte Regeln in Wuppertal

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Am 23. Dezember 2020 vermeldete die Stadt in ihrem täglichen Corona-Update den bisherigen Allzeit-Höchstand bei der Wuppertal-Inzidenz: Bei 243,66 lag unmittelbar vor Weihnachten die Wuppertaler Fallzahl pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen. Seitdem hat sich die Stadt-Inzidenz mehr als halbiert: Bei 116,06 liegt die Quote laut Stadt-Update zum heutigen Dienstag, 2. Februar 2021. Dennoch: Von den Inzidenz-Grenzwerten von 50 oder sogar 35 Fällen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen ist die Stadt damit nach wie vor weit entfernt.

Daher hat der Wuppertaler Krisenstab ab dem heutigen 2. Februar Einschränkungen in Kraft gesetzt, welche über die seit 25. Januar geltende NRW-Corona-Schutzverordnung hinausgehen: Demnach gilt in einem Radius von 50 Metern um Einzelhandelsgeschäfte in ganz Wuppertal, also zum Beispiel auch in der Cronenberger Ortsmitte, Maskenpflicht. Überdies sind Treffen im privaten Raum nur mit einem einzigen weiteren Hausstand und maximal von fünf Personen erlaubt. Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Auf Wuppertaler Spielplätzen darf nur bis spätestens 16.30 Uhr gespielt werden. Standesamtliche Trauungen sind bis fünf Personen erlaubt, an Beerdigungen in Wuppertal dürfen maximal 25 Personen teilnehmen.

Zum Beispiel die Spielplatz-Beschränkung galt zeitweilig schon zuvor, war dann aber wieder ungültig geworden, nachdem die Wuppertal-Inzidenz unter die Marke von „200“ gerutscht war. In ihrer neuen Schutzverordnung ermöglicht es das Land jedoch auch Städten mit einer Inzidenz unter „200“, Verschärfungen zu erlassen, die über die Landesbeschränkungen hinausgehen. Dies ist dann möglich, wenn die 7-Tages-Inzidenz nach Einschätzung der jeweiligen Stadt ohne die zusätzlichen Schutzmaßnahmen nicht bis zum 14. Februar unter „50“ gedrückt werden kann – eben das befürchtet der Wuppertaler Krisenstab.

Die verschärfte Wuppertaler Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 14. Februar. Eine Inzidenz unter „50“ gab es in Wuppertal zuletzt vor knapp vier Monaten, am 7. Oktober 2020. Übrigens: Für Treffen im öffentlichen Raum gilt nach wie vor, dass hier nur Angehörige eines Hausstandes mit einer weiteren Person zusammen kommen dürfen.