24.02.2021, 09.55 Uhr   |   Redaktion   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

Maskenpflicht: Laut NRW-Verordnung doch an den (Dörper) Läden

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Getan hat sich bei der Ortskernplanung Cronenberg in den vergangenen Jahren reichlich wenig. Nach dem Vorstoß von SPD-Ratsfrau Miriam Scherff im Verkehrsausschuss des Rates ist das Thema aber wieder in einiger Munde… | Foto: Marcus Müller

Wie zwischenzeitlich klar geworden ist, besteht rund um alle Geschäfte in ganz NRW, also auch im Nebenzentrum Cronenberg, doch weiterhin Maskenpflicht. Zwar ist die betreffende Verpflichtung – wie online berichtet – tatsächlich nicht mehr in der neuen städtischen Allgemeinverfügung enthalten.

Allerdings hat das Land NRW in seiner novellierten Corona-Schutzverordnung festgelegt, dass in einem Zehn-Meter-Radius zum Eingang von geöffneten Einzelhandelsgeschäften eine Pflicht zum Tragen von Alltagsmasken besteht. Diese gilt auch auf den Zuwegungen zu dem Geschäft, auf dessen Grundstück und Parkplatzflächen. Ebenfalls besteht die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske zum Beispiel auch auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich.

Wir bitten, das Missverständnis zu entschuldigen! Die veränderte Corona-Schutzverordnung des Landes ist hier abrufbar: www.land.nrw/corona.