01.03.2021, 19.27 Uhr   |   Meinhard Koke   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

Wahlert: Kein Unfallschwerpunkt – und daher auch kein Tempo 70!

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An dieser Stelle auf der Straße Wahlert kam es am 15. Juni 2019 zu einem schweren Unfall, bei dem ein Fahrradfahrer tödlich verletzt wurde. | Foto: Meinhard Koke

Die Unfallkommission hat sich mit der Frage beschäftigt, ob die Straße Wahlert ein Unfallschwerpunkt ist. Nicht zuletzt nach einem tödlichen Unfall mit einem Radfahrer, Mitte Juni 2019 (die CW berichtete), hatte die Bezirksvertretung (BV) Cronenberg einstimmig ein Tempolimit 70 auf der Landesstraße gefordert.

Nachdem das zunächst von der Stadt und dann auch vom zuständigen Landesbetrieb Straßen.NRW abgelehnt worden war, wurde die strittige Frage nun nochmals in der Unfallkommission erörtert. Diese setzt sich aus Vertretern der Stadt, der Ordnungsbehörde, der Kreispolizeibehörde, den Verkehrsbetrieben und auch der Bezirksregierung zusammen.

Laut NRW-Erlass zu wenige Unfälle

Die Kommission sah keinen Anlass für ein Tempolimit: Auf der Wahlert hätten sich in den letzten zwei Jahren lediglich drei signifikante Unfälle ereignet. Neben einem Unfall der Kategorie 3 (mit Leichtverletzten) sowie einem Unfall der Kategorie 5 (nur Sachschaden) im Kurvenbereich vor dem Wanderparkplatz war dies auch der tödliche Unfall mit einem Fahrradfahrer. Dieser ist aber offenbar noch immer nicht abschließend aufgeklärt, zudem habe er sich oberhalb der neuralgischen Kurve in Höhe des Parkplatzes ereignet.

Insofern könne die Wahlert laut Runderlass der NRW-Ministerien für Inneres und Verkehr nicht als Unfallhäufungsstelle eingestuft werden. Konsequenz: „Mithin wird die Akte geschlossen“, heißt es in der Mitteilung des städtischen Ressorts Straßen und Verkehr. Allerdings soll die Wegweisung des Radweges zwischen Cronenberg und der Kohlfurth, der (bergwärts) ab der sogenannten „Todeskurve“ parallel auf dem dortigen Bürgersteig verläuft, überprüft und gegebenenfalls auch optimiert werden.