22.03.2021, 14.51 Uhr | Redaktion | Artikel drucken | Instapaper | Kommentare
Neue Verordnung: Click & Meet jetzt (fast) überall in NRW-Läden
Aufgrund der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zur vorläufigen Außervollzugsetzung der Beschränkungen für den Einzelhandel hat das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales nun eine angepasste Coronaschutzverordnung erlassen: Die Beschränkungen für den NRW-Einzelhandel bleiben damit weiterhin bestehen – nur gelten jetzt überall die gleichen Auflagen. Weiterhin ausgenommen sind Lebensmittelmärkte sowie weitere Geschäfte, die Waren des täglichen Bedarfs anbieten.
So gilt die Pflicht zur Termin-Vereinbarung (Click & Meet) und die 40-Quadratmeter-Begrenzung mit der veränderte NRW-Verordnung „aus Gleichheitsgründen“ jetzt auch für Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte. „Wichtig ist, dass das Gericht grundsätzlich die Verhältnismäßigkeit unserer Maßnahmen erneut bestätigt hat“, unterstreicht NRW-Minister Karl-Josef Laumann dazu.
Alles Weitere, so der NRW-Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales abschließend, werde nach der heutigen Ministerpräsidenten-Konferenz entschieden…