22.03.2021, 14.51 Uhr   |   Redaktion   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

Neue Verordnung: Click & Meet jetzt (fast) überall in NRW-Läden

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Aufgrund der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zur vorläufigen Außervollzugsetzung der Beschränkungen für den Einzelhandel hat das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales nun eine angepasste Coronaschutzverordnung erlassen: Die Beschränkungen für den NRW-Einzelhandel bleiben damit weiterhin bestehen – nur gelten jetzt überall die gleichen Auflagen. Weiterhin ausgenommen sind Lebensmittelmärkte sowie weitere Geschäfte, die Waren des täglichen Bedarfs anbieten.

So gilt die Pflicht zur Termin-Vereinbarung (Click & Meet) und die 40-Quadratmeter-Begrenzung mit der veränderte NRW-Verordnung „aus Gleichheitsgründen“ jetzt auch für Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte. „Wichtig ist, dass das Gericht grundsätzlich die Verhältnismäßigkeit unserer Maßnahmen erneut bestätigt hat“, unterstreicht NRW-Minister Karl-Josef Laumann dazu.

Alles Weitere, so der NRW-Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales abschließend, werde nach der heutigen Ministerpräsidenten-Konferenz entschieden…