23.03.2021, 08.18 Uhr   |   Meinhard Koke   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

Oster-Lockdown: Fünf Ruhetage von Donnerstag bis Ostermontag

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Update (24.3.2021, 12.53 Uhr):
Die von der Bund-Länder-Konferenz in der Nacht zu Dienstag beschlossenen „Ruhetage“ zu Ostern sind wieder vom Tisch: Wie Bundeskanzlerin Angela Merkel am heutigen Mittwoch, 24. März 2021, mitteilte, hat sie entsprechende Verordnung zurückgenommen.

Mehr dazu findet sich hier in unserem Online-Bericht

Erstnachricht:
Am gestrigen Montag noch konnten die Geschäfte in Nordrhein-Westfalen wegen des Urteils des Oberverwaltungsgerichtes eine kurze Zeit „grenzenlos“ öffnen, bis das Land das mit einer neuen Corona-Schutzverordnung und der Einführung einer landesweiten „Click & Meet“-Beschränkung wieder stoppte. Am heutigen Dienstag, 23. März 2021, kann sich ganz Deutschland auf einen Oster-Lockdown einstellen.

Die Bund-Länder-Konferenz hat heute Nacht beschlossen, dass von einschließlich Gründonnerstag, 1. April, bis Ostermontag sogenannte Ruhetage gelten sollen. Eine Ausnahme gilt für den Karsamstag: Hier kann der „Lebensmittelhandel im engeren Sinne“ öffnen, alle anderen Geschäfte sollen an den fünf Tagen geschlossen bleiben. Die Ruhetage sind zudem mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen verbunden: Entsprechend der Prämisse „#WirBleibenZuHause“ sollen private Zusammenkünfte auf den eigenen Hausstand und einen weiteren Hausstand, jedoch maximal fünf Personen beschränkt sein. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt.

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In Wuppertal dürfen sich ohenhin nur noch die Personen eines Hausstandes mit einer anderen Person im privaten und im öffentlichen Raum treffen (die CW berichtete). Der Lockdown wurde bis zum 18. April verlängert. „Wir haben eine neue Pandemie und ein neues Virus – darauf müssen wir uns einstellen“, sagte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet in seiner Stellungnahme zu den Beschlüssen. Für den Einzelhandel bedeutet das, dass die „Click & Meet“-Regelung nun wieder entfällt und nur noch zuvor bestellte Ware am Laden abgeholt werden darf („Click & Collect“): „Das ist besonders bitter“, sagte Armin Laschet: „Jetzt ist der Moment der Notbremse eingetreten.“

Die Verschärfungen sollen in NRW ab kommendem Montag, 29. März, gelten. Dann sind auch die Kirchen gebeten, an Ostern keine Gottesdienste, sondern nur Online-Angebote anzubieten. Damit könnte der geplante Auto-Gottesdienst der Evangelischen Gemeinde Cronenberg nicht stattfinden und auch die katholichen Gemeinden müssten auf ihre andauernden Präsenz-Gottesdienste verzichten. Nur die Impf- und Testzentren sollen offen bleiben. In Städten und Kreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 an zwei Tagen hintereinander soll die bereits verabredete „Notbremse“ nun tatsächlich gelten und verschärfte Corona-Beschränkungen umgesetzt werden. Auch das ist in Wuppertal bereits mit der seit dieser Woche geltenden neuen Allgemeinverfügung der Stadt schon geschehen.

Schulen und Kitas in NRW bleiben noch bis Gründonnerstag im bestehenden Rahmen geöffnet. „Wir haben ein dynamisches Geschehen – wir wollen die Kontakte begrenzen“, begründete NRW-Ministerpräsident Laschet den Oster-Lockdown. Zugleich machte Laschet Hoffnung auf den April und die dann zahlreicher möglichen Impfungen: „Wir brauchen jetzt noch ein paar Wochen Geduld.“