26.03.2021, 13.05 Uhr   |   Meinhard Koke   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

Ab 29.3.: Land lässt Läden & Co. offen, aber nur mit Negativ-Test

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In NRW gibt es ab Montag, 29. März 2021, zwar keine landesweite Notbremse, in Wuppertal aber schon. Denn: In Städten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz an drei Tagen nacheinander über 100 liegt, müssen Geschäfte sowie Kultur- und Sporteinrichtungen schließen. Wuppertal hat zu heute eine Inzidenz von 165,07.

Test-Option als Notbremse-Notausgang

Laut der neuen Corona-Schutzverordnung , welche NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann gerade in Düsseldorf vorstellte, kommt es allerdings nicht automatisch zu einem Lockdown: Geschäfte, die nicht Waren des täglichen Bedarfs verkaufen (Lebensmittel, Dogerien, Blumenläden etc.), dürfen demnach weiter Termin-Shopping anbieten – aber nur mit Test-Nachweis. Wer einen tagesaktuellen Negativtest hat, kann also auch in Wuppertal weiter einkaufen – der negative Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein.

Schwimmbäder und Sonnenstudios dürfen (ein bisschen) öffnen

Dann darf ein Kunde pro 40 Quadratmeter mit vorheriger Terminbuchung shoppen. Ebenfalls mit aktuellem Schnelltest sind sogenannte Körpernahe Dienstleistungen möglich, selbst wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann. Mit negativem Schnelltest geöffnet bleiben beziehungsweise öffnen dürfen ebenfalls Sonnenstudios, Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Sehenswürdigkeiten oder Gedenkstätten. Natürlich sind auch hier eine vorherige Terminbuchung und die Rückverfolgbarkeit notwendig. Überdies dürfen Schwimmbäder zumindest für die Schwimm-Anfänger-Ausbildung öffnen, allerdings dürfen die Gruppen höchstens fünf Kinder zählen.

Verschärfungen in Wuppertal? Noch keine Aussage der Stadt

Treffen im öffentlichen Raum sind mit höchstens einer Person aus einem anderen Hausstand möglich. Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen nicht mit, Paare gelten als ein Hausstand. Ausnahmen gelten an den Ostertagen: Vom 1. bis 5. April dürfen sich zwei Hausstände mit insgesamt maximal fünf Personen treffen. In Städten wie Wuppertal mit einer Inzidenz über 100 an drei Werktagen in Folge können die Städte in Abstimmung mit dem Land Verschärfungen treffen.

Möglich sind entweder ein strenger Lockdown oder die Beibehaltung der Öffnungen mit der Test-Option, sprich jeweils tagesaktuellen negativen Schnelltests. Die Stadt hat sich dazu noch nicht geäußert, eine Entscheidung soll nach Auskunft von Stadt-Sprecherin Kathrin Petersen heute Nachmittag im Krisenstab getroffen werden. Die NRW-Verordnungen ist unter www.land.nrw abrufbar und tritt am 29. März 2021 in Kraft. Sie gilt zunächst bis zum 18. April 2021.