12.04.2021, 14.00 Uhr   |   Redaktion   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

Berghauser Straße: „Falschradler“ auf neuem Schutzstreifen

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Der neue Fahrrad-Schutzstreifen auf der Berghauser Straße in Höhe der Einmündung Nettenberg. | Archiv-Foto: Meinhard Koke

„Heute ist mir bereits zum dritten Mal eine, nicht ungefährliche, Benutzung des dortigen Schutzstreifens aufgefallen“, schrieb uns ein Leser. Gemeint ist der neue Fahrrad-Schutzstreifen auf der Berghauser Straße (die CW berichtete mehrfach).

„Man fährt, teilweise die ganze Familie inklusive Kindern, talwärts mit hoher Geschwindigkeit dem Verkehr entgegen“, bat betreffender Leser die CW darum, über die richtige Nutzung aufzuklären. Vorab, er liegt richtig: Der Schutzstreifen darf nur in Fahrtrichtung genutzt werden, erläutert Dirk Lange vom Ressort Straßen und Verkehr der Stadt. Grundsätzlich, so Lange, müssen Radfahrende rechts fahren – und zwar unabhängig davon, in welcher Form der Radverkehr geführt wird.

Ausnahmen würden lediglich für Radwege gelten, welche durch ein blaues Schild gekennzeichnet sind – „dies ist an der Berghauser Straße nicht der Fall“, betont Dirk Lange. Bislang, so der Experte für Radverkehr der Stadt, seien noch keine weiteren Berichte zu „Falschfahrern“ auf dem Schutzstreifen auf der Berghauser Straße bekannt geworden.

Sollte sich das ändern, werde die Stadt eventuell Pfeile auf der Fahrbahn aufbringen, um die Nutzungsrichtung auf dem Fahrradstreifen deutlich zu machen.