23.04.2021, 14.32 Uhr   |   Redaktion   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

In Kraft getreten: Bundes-„Notbremse“ gilt jetzt auch in Wuppertal

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Die von Bundestag und Bundesrat verabschiedete „Corona-Notbremse“ des Bundes ist am heutigen Freitag, 23. April 2021, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden – damit ist sie in Kraft getreten.

Bundeseinheitlich gelten nun dieselben Beschränkungen – die bisherige Allgemeinverfügung der Stadt Wuppertal ist somit außer Kraft gesetzt. Alle nun auch in Wuppertal geltenden Kontaktbeschränkungen, Sonderregelungen und Bestimmungen in der Corona-Pandemie sind in der Coronaschutzverordnung des Landes und dem „vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, also der sogenannten „Corona-Notbremse“ des Bundes, nachzulesen.

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Diese hat die Stadt Wuppertal hier auf ihrer Internet-Seite zusammengestellt. Auf der Stadt-Seite ist auch aufgeführt, in welchen seiner insgesamt 53 Kreise und kreisfreien Städte das Land NRW die Corona-„Notbremse“ angeordnet hat. Zu den aktuell 31 „Notbremse“-Kommunen zählt auch die Stadt Wuppertal.