07.05.2021, 13.58 Uhr   |   Meinhard Koke   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

Mehr Impfberechtigte, Lockerungen für Geimpfte & Astra-Freigabe

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Nachdem auch der Bundesrat am heutigen Freitag, 7. Mai 2021, zugestimmt hat, entfallen ab kommenden Sonntag, 9. Mai, eine Reihe von Beschränkungen für Geimpfte und Genesene. Für Menschen, die gegen Covid-19 vollständig geimpft oder von einer nachgewiesenen Corona-Infektion genesen sind, gelten ab dann Ausnahmen von Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sowie von Beschränkungen beim kontaktlosen Individualsport, beim Einkaufen oder auch in der Freizeit.

Konkret zählen Geimpfte und Genesene bei privaten Zusammenkünften ab Sonntag nicht mehr mit. Auch entfällt die nächtliche Ausgangssperre für diese Personengruppen. Sie können ohne negativen Test-Nachweis in Geschäften einkaufen oder zum Beispiel auch in den Zoo oder zum Friseur gehen. Beim Sport gilt: Genesene beziehungsweise Geimpfte können zu mehreren kontaktlosen Individualsport betreiben. Die Beschränkungen, dass Individualsport nur allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts betrieben werden darf, entfällt also für sie.

Trotz Lockerungen: AHA-Regeln müssen weiter beachtet werden

Zudem sind vollständig Geimpfte und Genesene ab 9. Mai von den Quarantänepflichten nach dem Urlaub befreit, es sei denn, sie kehren aus Virusvarianten-Gebieten zurück. Als Nachweis der Impfung gilt laut Stadt Wuppertal aktuell der gelbe Impfpass oder die gestempelte Bescheinigung auf Papier. Weiterhin gilt für Geimpfte und Genesene indes die sogenannte AHA-Regel: Auch Geimpfte, genesene und getestete Personen müssen also unvermindert eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, die Abstandsgebote einhalten und sich bei typischen Corona-Symptomen testen lassen!

Freigabe für AstraZeneca und Berechtigte in Prorität 3

Zudem haben die Gesundheitsminister von Bund und Ländern die sofortige Aufhebung der Priorisierung für AstraZeneca beschlossen. Nach Aufklärung durch den Arzt und nach eigener Risikoabwägung ist es damit jedem möglich, sich mit dem Vakzin impfen zu lassen. Auch soll es (in Absprache mit dem Impfwilligen) möglich sein, den Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung zu verkürzen. Zugelassen ist das Vakzin für ein Intervall von vier bis zwölf Wochen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn betonte jedoch, dass die Wirksamkeit bei einem längerem Abstand höher sei.

In NRW erhalten seit dem gestrigen Donnerstag, 6. Mai, zudem weitere Personengruppen ein Impfangebot in den Impfzentren. Wie NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann mitteilte, zählen aus der Prioritätsgruppe 3 nun auch Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel, in Drogeriemärkten, an weiterführenden Schulen oder auch Personengruppen der Justiz zu den Impfberechtigten.

Stadt: Impftermine nicht im Servicecenter, sondern nur über KVR-Portale

Die Terminbuchung für die nun berechtigten Personen der Priorität 3 ist über das Portal der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland (KVR) online unter www.116117.de sowie telefonisch über die Hotlines 116 117 oder (0800) 116 117 01 möglich. Die Stadt Wuppertal betont, dass die Terminvergabe ausschließlich über diese KVR-Kontakte erfolgt und nicht mehr über das Wuppertaler Servicecenter.

Überdies unterstreicht die Stadt, dass die Termine für Zweit-Impfungen trotz der AstraZeneca-Freigabe bestehen bleiben: Das Servicecenter könne dafür keine neuen Termine vergeben – „die Termine für die Zweit-Impfung sind fix“. Nach dem gestrigen Bund/Länder-Beschluss zu AstraZeneca wurde das Servicecenter laut Stadt mit Anrufen von Menschen überhäuft. Diese wollten nun AstraZeneca erhalten und daher ihren Termin zur Zweit-Impfung verschieben.

Wer unbedingt eine Impfung mit AstraZeneca haben wolle, müsse das vor Ort beim bereits vereinbarten Termin mit seinem Arzt besprechen, teilt die Stadt mit. Mehr Infos sind auf der Stadt-Seite unter www.wuppertal.de abrufbar.