24.06.2021, 18.02 Uhr   |   Redaktion   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

Hoffnung am Küllenhahn: Das Hoffest 2021 ist jedenfalls beantragt

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So eng sitzt und steht man in „normalen Zeiten“ beim Küllenhahner Hoffest zusammen. Ob diese Zeiten schon am 14. August wieder angebrochen sein werden, man anders feiern muss oder gar nicht darf, das will der Küllenhahner Bürgerverein noch abwarten… | Archiv-Foto: Meinhard Koke

Während viele Feste abgesagt wurden, möchte der Bürgerverein Küllenhahn auf sein diesjähriges Hoffest (noch) nicht verzichten: Auch wenn noch völlig unklar ist, ob und – falls ja – unter welchen Auflagen das für den 14. August geplante Traditionsfest stattfinden könnte, seien die notwendigen Anträge dafür jetzt bei der Stadt eingereicht worden.

Das berichtete Bürgervereinschef Michael Ludwig nun auf CW-Nachfrage: „Wir planen alles ganz normal“, hoffen Ludwig und seine Mitstreiter darauf, dass der Küllenhahner „Nationalfeiertag“ nach dem pandemiebedingten Ausfall im letzten Jahr in diesem wieder steigen kann: „Wir warten jetzt ab, wie sich die Lage entwickelt – ob und unter welchen möglichen Auflagen gefeiert werden darf, weiß ja aktuell noch niemand…“

Aktuell sind laut Corona-Schutzverordnung Straßenfeste wie das Hoffest mit bis zu 1.000 teilnehmenden Personen gestattet – aber erst ab dem 27. August 2021. Die Voraussetzung dabei: Die Stadt-Inzidenz liegt stabil unter 35 – das ist in Wuppertal derzeit der Fall. Negativ-Testnachweise sowie ein genehmigtes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept sind dabei jedoch gefordert.

Sogar Feste mit mehr als 1.000 Besuchern sind laut NRW-Verordnung ab Ende August zulässig. Allerdings nur dann, wenn dann auch für das Land die Inzidenzstufe 1 gilt – aktuell ist das in NRW der Fall.